die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einwirkung von außen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012
- IV ZR 21/11 -
BGH bejaht Versicherungsschutz für PKW-Schäden aufgrund Aufpralls des Anhängers
Anhänger geriet aufgrund Spurrillen ins Schleudern
Kommt ein Anhänger aufgrund von Spurrillen auf der Autobahn ins Schleudern und beschädigt den PKW, so muss dafür die Kraftfahrzeugversicherung haften. Denn es handelt sich um eine von außen auftretende Einwirkung im Sinne des § 12 Abs. 6 a) AKB 2005. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2009 kam der PKW eines Autofahrers mit angehängtem Wohnwagen auf einer Autobahn aufgrund von Spurrillen ins Schleudern. Der Anhänger stieß dadurch an den PKW und beschädigte diesen. Der Autofahrer verlangte wegen des Vorfalls Ersatz der Reparaturkosten von seinem Autoversicherer. Da die Versicherung die Regulierung des Schadenfalls ablehnte, erhob der Autofahrer Klage.Das Amtsgericht Braunschweig gab der Klage statt. Das Landgericht Braunschweig dagegen wies die Klage auf Berufung der Versicherung zurück. Seiner Ansicht nach sei die Versicherung von ihrer Leistungspflicht... Lesen Sie mehr