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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.1993
- VIII ZR 10/92 -
Generelles Haustierverbot in Mietverträgen ist unzulässig / Mieter darf Dübel setzen und muss nicht bei Auszug sämtliche Dübellöcher entfernen
Haltung von Tieren in Mietwohnungen darf nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden
Nicht jedes Tier hat Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum, so dass eine Klausel in einem Mietvertrag, die das Halten von Haustieren generell ausschließt, unwirksam wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall wurde um die Rechtmäßigkeit einzelner Klauseln eines Mietvertragsformulars gestritten. Unter anderem ging es dabei um eine Bestimmung, die das Halten von Haustieren grundsätzlich für "unzulässig" erklärte. Die
Die gegenseitigen Interessen von Mieter und Vermieter müssen berücksichtigt werden
Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese
Klausel zu Dübellöchern
Außerdem wurde um eine
Das OLG Franfurt und der Bundesgerichtshof befanden, dass die
Das OLG Frankfurt führte in der Berufungsinstanz aus: Es gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre, dass der Mieter Dübel setzen und Kacheln, insbesondere in Bädern und in der Küche, anbohren dürfe. Die Grenze für das Gebrauchsrecht des Mieters sei das verkehrsübliche Maß. Soweit der Vermieter es unterlassen habe, in einem Bad die Halterung für die üblichen Installationsgegenstände wie Spiegel, Konsole, Handtuchhalter anzubringen, sei der Mieter berechtigt, dies nachzuholen.
Der Bundesgerichtshof folgte der Rechtsauffassung des OLG. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/st/pt)
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.12.1991
[Aktenzeichen: 6 U 108/90] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.1990
[Aktenzeichen: 2/13 O 476/89]
Jahrgang: 1993, Seite: 822 BB 1993, 822 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 1993, Seite: 1465 DB 1993, 1465 | Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW)
Jahrgang: 1993, Seite: 74 DWW 1993, 74 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 1993, Seite: 359 GE 1993, 359 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1993, Seite: 339 MDR 1993, 339 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1993, Seite: 1061 NJW 1993, 1061 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 1993, Seite: 660 WM 1993, 660 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1993, Seite: 109 WuM 1993, 109
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Dokument-Nr. 11484
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