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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wandfliesen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -

Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unter­dimensioniertem Fahrradabstellraum

Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung

Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine Sichtschutzbeklebung anbrachte, was zu einer Verdunkelung des Bads führte. Ihrer Meinung nach liege damit das Negativmerkmal "Bad ohne Fenster" vor. Weiterhin kam es aufgrund eines zentimeterbreiten Spaltes an der Badezimmertür zu einer Geruchs-und Geräuschbelästigung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 29.01.2008
- 28 C 3053/07 -

Mieter darf Fliesen nicht durchbohren: Bohren ist nur im Fugenbereich von Wandfliesen erlaubt

Streit um sechs Bohrlöcher in Badezimmerfliesen

Wenn Mieter Badaccessoires, wie z.B. einen Spiegel oder eine Lampe anbringen wollen, dann dürfen sie nicht die Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. Das Bohren von Dübellöchern ist nur im Fugenbereich erlaubt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter nach einem beendeten Mietverhältnis aus verschiedenen Gründen die Mietkaution des Mieters in Höhe von 957,53 Euro (inklusive Zinsen) zurückbehalten. Die Mietkaution hatte der Vermieter einbehalten, weil er angeblich Malerabeiten habe durchführen lassen müssen und weil der Mieter im Badezimmer Fliesen durchbohrt habe. Der Mieter hatte in... Lesen Sie mehr

Landgericht Darmstadt, Urteil vom 24.10.1986
- 17 S 11/86 -

Keine Schaden­ersatz­pflicht des Mieters wegen Dübellöcher in Bad und Toilette

Vermieter muss Dübellöcher im üblichen Maß als vertragsgemäß hinnehmen

Bohrt ein Mieter 11 bis 13 Dübellöcher in die Fliesen eines Nassraums, so macht er sich nicht schaden­ersatz­pflichtig. Vielmehr muss der Vermieter Dübellöcher im üblichen Maß als vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis über eine Wohnung beendet wurde und die Mieter ausgezogen waren, machte die Vermieterin Schadenersatzansprüche geltend. Hintergrund dessen war, dass die Mieter in der Toilette 11 und im Bad 13 Dübellöcher in die Fliesen bohrten.Das Landgericht Darmstadt entschied... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2011
- 211 C 19/10 -

Unmittelbar vor dem Waschbecken befindliche Toilette, fehlender Spülkasten sowie fehlende bzw. verschiedenfarbige Fliesen rechtfertigen Mietminderung

Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers war erheblich eingeschränkt

Befindet sich die Toilette unmittelbar vor dem Waschbecken, fehlt der Spülkasten und fehlen Fliesen oder sind sie verschiedenfarbig, ist die Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von Bauarbeiten zu Einschränkungen im Badezimmer kam. So wurde die Toilette im Rahmen von Rohrverlegungsarbeiten unmittelbar vor das Waschbecken versetzt. Zudem wurde der Spülkasten abmontiert, so dass die Mieterin mit einem Wassereimer spülen musste. Außerdem waren einige Fliesen wegen der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 05.10.2012
- 4 C 64/12 -

Durchbohrte Wandfliesen begründen einen Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter

Bohrlöcher sind in den Fliesenfugen zu machen

Durchbohrt der Mieter einer Wohnung Wandfliesen, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Bohrlöcher sind ausschließlich in den Fliesenfugen anzubringen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung durchbohrte im Bad und in der Küche mehrere Wandfliesen. Dies führte in der Küche dazu, dass zwei Fliesen rissen. Nach dem das Mietverhältnis von der Mieterin gekündigt wurde, verlangte die Vermieterin Schadenersatz wegen der durchbohrten Fliesen. Die Mieterin weigerte sich mit der Begründung, dass solche Bohrlöcher... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.1993
- VIII ZR 10/92 -

Generelles Haustierverbot in Mietverträgen ist unzulässig / Mieter darf Dübel setzen und muss nicht bei Auszug sämtliche Dübellöcher entfernen

Haltung von Tieren in Mietwohnungen darf nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden

Nicht jedes Tier hat Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum, so dass eine Klausel in einem Mietvertrag, die das Halten von Haustieren generell ausschließt, unwirksam wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall wurde um die Rechtmäßigkeit einzelner Klauseln eines Mietvertragsformulars gestritten. Unter anderem ging es dabei um eine Bestimmung, die das Halten von Haustieren grundsätzlich für "unzulässig" erklärte. Die Klausel in dem Formularmietvertrag lautete: "Das Halten von Haustieren ist unzulässig."Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Klausel... Lesen Sie mehr

Landgericht Kleve, Urteil vom 05.02.1991
- 6 S 285/90 -

Mietminderung bei verschiedenfarbigen Fliesen im Badezimmer nach Renovierungsarbeiten

Mieter kann Miete um 5 Prozent mindern

Ein Mieter kann erwarten, dass der Vermieter nach einer notwendigen Reparatur an den Abwasserleitungen des Badezimmers optisch passende Wandfliesen anbringen lässt. Ansonsten kann der Mieter die Miete wegen eines optischen Mangels mindern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fläche des Badezimmers im Vergleich zur Gesamtwohnung sehr gering ist und auch die Benutzungszeit des Badezimmers eher gering ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kleve hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war es zu einem Abwasser- und Dichtungsschaden gekommen. Dieser machte eine teilweise Neuverfliesung des Badezimmers erforderlich. Die bei der Behebung des Wasserschadens zerstörten Badezimmerfliesen wurden durch andersfarbige ersetzt. Während früher das Badezimmer insgesamt mit türkisfarbenen Fliesen gekachelt war, wurden die bei der Sanierung zerstörten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kassel, Urteil vom 15.03.1996
- 451 C 7217/95 -

Durchbohrte Wandfliesen: 14 Bohrlöcher im Bad liegen noch im verkehrsüblichen Maß

Mieter darf im Bad notwendige Badaccessoires installieren - Vermieter erhält keinen Schadenersatz

Mieter dürfen im Rahmen des Verkehrsüblichen Wandfliesen im Badezimmer durchbohren. 14 Bohrlöcher für z.B. die Installation von Handtuchhalter, Spiegel und Konsole überschreiten noch nicht das verkehrsübliche Maß. Insoweit ist unbeachtlich, dass ein Bohrloch als Sachbeschädigung zu werten ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kassel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter und Vermieter nach der Beendigung des Mietvertrages über verschiedene Schönheitsreparaturen. Der Vermieter verlangte darüber hinaus vom Mieter Schadensersatz für 14 Dübellöcher im Badezimmer. Der Mieter hatte diese Löcher in die Fliesen im Badezimmer gebohrt, um Spiegelkonsole etc. anzubringen.Das Gericht lehnte einen... Lesen Sie mehr

Landgericht Göttingen, Urteil vom 12.10.1988
- 5 S 106/88 -

Haustürschlüssel und Dübellöcher bei Auszug: Vermieter kann auf Kosten des Mieters Schlösser auswechseln und Badezimmer neu fliesen lassen

Verloren gegangener Haustürschlüssel: Vermieter kann Schlösser auf Kosten des Mieters auswechseln

Geht einem Mieter ein ihm überlassener Schlüssel verloren, so muss er für den so entstandenen Schaden einstehen. Dabei kann der Vermieter beim Verlust eines Schlüssels grundsätzlich die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses verlangen, denn ein Missbrauch des in Verlust geratenen Schlüssels ist nicht von vornherein auszuschließen. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an. Der Mieter kann darlegen, dass keine Gefahr besteht. Dies entschied das Landgericht Göttingen.

Das Gericht führte aus, dass dann, wenn ein Missbrauch ausgeschlossen sei oder nur als ganz entfernte, eher theoretische Möglichkeit in Betracht komme, der Vermieter nur die Kosten für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels fordern könne. Dies ergebe sich aus der Schadensminderungspflicht des Vermieters als Geschädigtem. Diese Umstände, aus denen sich ergebe, dass keine Gefahr bestehe,... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.2001
- 307 S 50/01 -

Bohrlöcher in Wandfliesen: Mieter darf im Badezimmer bohren

Streit um 32 Dübellöcher - Landgericht Hamburg zu Bohrlöchern in Wandfliesen

Mieter dürfen im Badezimmer die Wandfliesen durchbohren, um dort die notwendigen Badeaccessoires anbringen zu können. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Eigentlich stritten im Fall Mieter und Vermieter um die Herausgabe eines Mietkautions-Sparbuchs. Der Vermieter verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, er hätte gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz, weil er Fliesen im Badezimmer habe erneuern müssen. Der Mieter hatte insgesamt 32 Dübellöcher hinterlassen.Das Landgericht Hamburg entschied, dass... Lesen Sie mehr