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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2004
- XII ZR 214/00 -
Kündigung eines Gewerbemietvertrags: Zugang eines Kündigungsschreibens trotz Urlaub
Mit Leerung eines Briefkastens zu gewöhnlichen Postzustellzeit kann gerechnet werden / Individuelle Vereinbarung zur Postzustellungszeit unerheblich
Ein Kündigungsschreiben geht auch dann wirksam dem Empfänger zu, wenn dieser urlaubsbedingt abwesend ist. Zudem kann der Absender damit rechnen, dass ein Briefkasten zu den gewöhnlichen Postzustellzeiten geleert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Empfänger mit dem Postboten eine individuelle Postzustellzeit vereinbart hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin von Gewerbeflächen ihren Mietvertrag fristgerecht bis zum 30. Juni 1995 kündigen. Dazu übermittelte sie am 29. Juni 1995 per
Oberlandesgericht bejahte Anspruch auf Miete
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass dem Vermieter ein Anspruch auf die Miete zugestanden habe. Denn die Kündigung der Mieterin sei nicht fristgerecht erfolgt. Das per
BGH verneinte Mietzahlungsanspruch
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Mieterin und hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf. Dem Vermieter habe kein Anspruch auf Mietzahlung zugestanden, da die Kündigung rechtzeitig erfolgte.
Kündigung per Telefax erfolgte fristgerecht
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei die Kündigung per
In Briefkasten eingeworfene Kündigung ebenfalls fristgemäß
Ohne dass es darauf noch ankam, verwies der Bundesgerichtshof darauf, dass auch die Kündigung durch den Einwurf in den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.09.1998
- Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2000
Jahrgang: 2004, Seite: 565 BGHReport 2004, 565 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2004, Seite: 600 FamRZ 2004, 600 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 560 MDR 2004, 560 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 1320 NJW 2004, 1320 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 258 NZM 2004, 258 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2004, Seite: 639 WM 2004, 639 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2004, Seite: 269 WuM 2004, 269 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2004, Seite: 344 ZMR 2004, 344
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Dokument-Nr. 17715
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