Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 107, 339
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 107, Seite: 339
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 107, 339:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom18.03.2003
- 2 BvB 1/01 u.a. -
Bundesverfassungsgericht stellt NPD-Verbotsverfahren ein
Die NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Parteiverbotsverfahren, dass die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat beantragt hatten ein. Drei der sieben Bundesverfassungsrichter lehnten wegen des V-Mann-Skandals eine Fortsetzung des Verfahrens ab. Diese Einstellung ist allerdings keine Entscheidung darüber, ob nicht zukünftig wieder ein neues Verfahren durchgeführt werden könnte Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 107, 339 wird teils auch als „BVerfGE 107, S. 339“ zitiert.