Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 117, 163
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 117, Seite: 163
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 117, 163:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom12.12.2006
- 1 BvR 2576/04 -
Bundesverfassungsgericht lockert Verbot für anwaltliche Erfolgshonorare
Das in Deutschland zur Zeit geltende strikte Verbot so genannter Erfolgshonorare für Rechtsanwälte ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot Ausnahmetatbestände vorsehen muss. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2008 eine Neuregelung schaffen, die wenigstens in Sonderfällen solche Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant erlaubt. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare jedoch anwendbar. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 117, 163 wird teils auch als „BVerfGE 117, S. 163“ zitiert.