Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 120, 274
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 120, Seite: 274
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 120, 274:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom27.02.2008
- 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 -
Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
Das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gesetz verletze das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Grundsätzlich sei das Online-Ausspähen nur verfassungsgemäß, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestünden und wenn der Eingriff unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung gestellt sei. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 120, 274 wird teils auch als „BVerfGE 120, S. 274“ zitiert.