Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 121, 317
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 121, Seite: 317
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 121, 317:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom30.07.2008
- 1 BvR 3262/07; 1 BvR 402/08; 1 BvR 906/08 -
Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot für kleine Kneipen
In kleinen Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg mit einer Gastfläche von weniger als 75 qm darf ab sofort wieder - unter weiteren Auflagen - geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht kippte einzelne Bestimmungen in Bezug auf Ein-Raum-Kneipen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin. In den betroffenen Kneipen darf geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und nur ein Gastraum zur Verfügung steht. Außerdem muss Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt werden. Die Kneipe muss ausdrücklich als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden. Bis Ende 2009 müssen die Länder die Nichtraucherschutzgesetze ändern. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 121, 317 wird teils auch als „BVerfGE 121, S. 317“ zitiert.