Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 129, 300
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 129, Seite: 300
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 129, 300:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom09.11.2011
- 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10 und 2 BvC 8/10 -
BVerfG: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, und daher die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt. Demgegenüber hat der Senat die von einem Beschwerdeführer gerügte Verhältniswahl auf der Grundlage „starrer“ Listen nicht beanstandet. Die Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt jedoch nicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament des Jahres 2009 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 129, 300 wird teils auch als „BVerfGE 129, S. 300“ zitiert.