Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 132, 334
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 132, Seite: 334
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 132, 334:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom06.11.2012
- 2 BvL 51/06 und 2 BvL 52/06 -
100 DM Rückmeldegebühr pro Semester nach früherem Berliner Hochschulgesetz verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 100 DM im Berliner Hochschulgesetz alter Fassung verfassungswidrig ist. Die für nichtig erklärte Bestimmung wurde mit dem Haushaltsstrukturgesetz 1996 eingeführt. Seit dem 15. Dezember 2004 gilt eine veränderte Gebührenregelung, auf die sich die vorliegende Entscheidung nicht bezieht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 132, 334 wird teils auch als „BVerfGE 132, S. 334“ zitiert.