Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BVerfGE 133, 377
Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 133, Seite: 377
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 133, 377:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BVerfGE 133, 377 wird teils auch als „BVerfGE 133, S. 377“ zitiert.