wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BVerfGE 133, 377

Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), Band: 133, Seite: 377

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BVerfGE 133, 377:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -

Ausschluss eingetragener Lebens­partnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebens­partnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommen­steuer­gesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebens­partnerschafts­gesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebens­partnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle BVerfGE 133, 377 wird teils auch als „BVerfGE 133, S. 377“ zitiert.