Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.08.2015
- BVerwG 6 C 8.14, BVerwG 6 C 9.14, BVerwG 6 C 10.14 -
Genehmigung des Briefportos der Deutschen Post in den Jahren 2003 bis 2005 rechtswidrig
Bundesnetzagentur verstößt bei Genehmigung der Entgelte gegen gesetzliche Vorgaben
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen "Standardbrief" national, "Kompaktbrief" national, "Großbrief" national und "Postkarte" national genehmigt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Entgeltregulierungsverordnung fasste die
OVG: Kläger wird durch Entgeltgenehmigungen nicht in eigenen Rechten verletzt
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder
BVerwG bejaht Verletzung eigener Rechten des Klägers durch rechtswidrige Genehmigung
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revisionen des Klägers die drei Entgeltgenehmigungen mit Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen der beigeladenen Deutschen Post und dem Kläger für die Jahre 2003, 2004 und 2005 aufgehoben: Soweit der Kläger als Kunde der beigeladenen Deutschen Post mit ihr - etwa durch Einwurf eines frankierten Briefes in den Postkasten - Beförderungsverträge schließt, kann er gegen die
Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht von gesetzlichen Vorgaben gedeckt
In der Sache hat die
Kläger kann nachgewiesenermaßen gezahlte Entgelte zurückverlangen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigungen nur aufgehoben, soweit sie mit Bezug auf das Rechtsverhältnis zwischen der beigeladenen Deutschen Post und dem Kläger Entgelte genehmigen. Der Kläger kann als Folge nachgewiesenermaßen gezahlte Entgelte zurückverlangen. Auf andere Kunden wirken die Entscheidungen sich nicht aus.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.11.2007
[Aktenzeichen: 22 K 9007/04, 22 K 3808/03 und 22 K 8715/03] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: 13 A 478/08, 13 A 476/08 und 13 A 477/08]
- BVerwG erklärt "Übernacht-Zustellungen" durch Konkurrenten der Post für zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 8.06, BVerwG 6 C 9.06, BVerwG 6 C 13.06, BVerwG 6 C 14.06]) - Deutsche Post erhält keine höheren Entgelte für die Annahme von Postfachsendungen
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.06.2006
[Aktenzeichen: 22 K 1644/02])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21409
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.