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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.07.2015
- 14 B 13.654 -
Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe
Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Sehhilfen auf einige wenige Diagnosen nicht mit Verfassungsrecht vereinbar
Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein gravierend in seiner Sehfähigkeit eingeschränkter bayerischer Beamter Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung ihm ärztlich verordneter Gleitsichtgläser hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts München entsprechend abgeändert.
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei die im bayerischen Beihilferecht seit dem Jahr 2004 für Erwachsene enthaltene Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Sehhilfen auf einige wenige Diagnosen (z.B. Blindheit eines Auges und
Sicherungssysteme von gesetzlichen Krankenversicherung und Beamtenbeihilfe nicht vergleichbar
Der Anspruch auf Erstattung beziehe sich auf ärztlich verordnete Brillengläser. Der Kläger hatte seinen Antrag von vorneherein beschränkt auf die in der Bayerischen Beihilfeverordnung enthaltenen Höchstbeträge (ohne Brillenfassung). Das Urteil lasse sich nicht übertragen auf die gesetzliche Krankenversicherung, in der für Sehhilfen ebenfalls Beschränkungen vorgesehen sind. Die Sicherungssysteme der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beamtenbeihilfe (mit ergänzender privater Eigenvorsorge) seien, insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Finanzierung, die Leistungsvoraussetzungen, das Leistungsspektrum und die Leistungsformen, nicht vergleichbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2015
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Beamter hat nach Dienstunfall nur begrenzt Anspruch auf Ersatz für Gleitsichtbrille
(Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.09.2012
[Aktenzeichen: 6 K 327/12.KO]) - Beamtin hat Anspruch auf volle Beihilfe für zwei Hörgeräte für ihr schwer hörgeschädigtes Kind
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.04.2015
[Aktenzeichen: 3 E 271/14.WI]) - Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf bestimmte Medizinprodukte rechtmäßig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.2015
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 8.14 und BVerwG 5 C 9.14])
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Dokument-Nr. 21309
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