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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25.03.1998
- 2 Z BR 171/97 -
Kein Grundbucheinsichtsrecht wegen möglicher Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche zu Lebzeiten des Erblassers
Familiäre Gründe für Einsichtsrecht unerheblich
Ein möglicher Pflichtteilsberechtigter hat vor Eintritt des Erbfalls kein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch. Zudem spielen familiäre Gründe im Rahmen des Einsichtsrechts keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall haben die Eigentümer eines Grundstücks einem ihrer Söhne das Grundstück überlassen. Der andere Sohn beantragte daraufhin Einsicht in den Grundstücksüberlassungsvertrag, welcher sich in den Grundakten zum
Kein Recht zur Grundbucheinsicht
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied gegen den Antragssteller. Es führte dazu aus, dass nach § 12 Abs. 1 GBO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Grundbuchverfügung eine Einsicht in die Grundakten dann gewährt wird, wenn ein berechtigtes Interesse daran dargelegt wird. Es müsse ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft dargelegt werden. Es genüge insofern ein tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse an der
Genaue Prüfung des berechtigten Interesses
Das berechtigte Interesse des Antragstellers müsse nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgericht gegen das Interesse des Eigentümers, eine Einsicht in das
Kein Einsichtsrecht bei möglichen zukünftigen Pflichtteilsansprüchen
Davon ausgehend hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein Recht zur Einsicht in das
Familiäre Gründe für Einsichtsrecht unerheblich
Zudem seien familiäre Gründe nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgericht für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2013
Quelle: Bayerisches Oberste Landesgericht, ra-online (zt/Rpfleger 1998, 338/rb)
- Zahlungsanspruch gegenüber Miteigentümer eines Grundstücks rechtfertigt Grundbucheinsicht und Ablichtung des Kaufvertrags aus der Grundakte bei Verkauf des Grundstücks
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013
[Aktenzeichen: 12 W 261/13 (GB)]) - Einsicht in Grundbuch setzt berechtigtes Interesse voraus
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.01.2011
[Aktenzeichen: 2 W 234/10])
Jahrgang: 1998, Seite: 338 Rpfleger 1998, 338
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Dokument-Nr. 17244
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