Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.08.2011
- L 5 KR 271/11 B ER -
Leistung von Krankengeld im einstweiligen Rechtsschutz – Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache nicht sachgerecht
Verweisen auf möglichen Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht zumutbar
Einem gesetzlich Krankenversicherten, kann dann Krankengeld im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig zugesprochen werden, wenn ihm das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar ist. Ein Verweisen auf die Möglichkeit zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zur Absicherung des Lebensunterhaltes ist dabei nicht sachgerecht. Die geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller von seiner
Bayerisches LSG: Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht sachgerecht
Das Bayerische Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben. Die Feststellungen des MGK Bayern begründeten keine Zweifel an der von der behandelnden Ärztin bescheinigten
Zurückhaltung der Sozialgerichte beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nicht immer gerechtfertigt
Die Entscheidung zeigt, dass die bisherige Zurückhaltung der Sozialgerichte beim Erlass von einstweiligen Anordnungen mit der Verpflichtung zur Fortzahlung von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2011
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12164
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12164
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.