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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.01.2017
- L 15 P 47/16 B ER, L 15 P 48/16 B ER, L 15 P 49/16 B ER -
Außerordentliche Kündigung von Versorgungsverträgen durch Landesverbände der Pflegekassen wegen Abrechnungsbetrugs zulässig
Festhalten an Verträgen aufgrund unkorrekter Abrechnungen über längeren Zeitraum nicht zumutbar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die außerordentlichen Kündigungen von Versorgungsverträgen durch die Landesverbände der Pflegekassen in Niedersachsen wegen Abrechnungsbetrugs für rechtmäßig erklärt.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatten die Landesverbände der Pflegekassen Versorgungsverträge mit zwei von derselben Geschäftsführerin geführten Pflegeunternehmen, die in Cuxhaven Pflegedienste betreiben, wegen Abrechnungsbetruges außerordentlich gekündigt. Die von den Pflegeunternehmen angestrengten Eilverfahren, mit denen sie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer dagegen eingereichten Klagen erreichen wollten, blieben erfolglos.
Gericht hat keine Zweifel an Rechtmäßigkeit der Kündigungen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen führte in seinen Beschlüssen aus, dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im September 2016 ausgesprochenen fristlosen Kündigungen bestünden. Nach den maßgeblichen Vorschriften des Pflegeversicherungsrechts (§ 74 Abs. 2 SGB XI) kann der
Unkorrekte Abrechnungen über längeren Zeitraum rechtfertigen fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages
Die Richter haben ein derart gröbliches Fehlverhalten der Pflegeeinrichtung gegenüber den Kostenträgern bejaht. Die fehlerhafte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2017
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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[Aktenzeichen: 12 CS 11.2022]) - "Wallraff-Enthüllungen": Fristlose Kündigung eines Pflegedienstes bleibt wirksam
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Dokument-Nr. 23785
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