Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 31.01.2013
- C-12/11 -
Vulkanausbruch: Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste nach Flugannullierung zeitlich und finanziell unbegrenzt betreuen
Luftraumschließungen stellen "außergewöhnliche Umstände" dar, die Luftfahrtunternehmen nicht von Betreuungspflicht entbinden
Ein Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet Fluggäste zu betreuen, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Schließung des Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull annulliert wurde. Das Unionsrecht sieht keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser Pflicht zur Betreuung der Fluggäste (Unterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen) vor. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Wird ein Flug annulliert, ist das
Schließung des Luftraums aufgrund des Vulkanausbruchs
Nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans
Klägerin verlangt von Ryanair Erstattung der durch die Nichtbeförderung entstandenen Kosten
Frau McDonagh gehörte zu den Fluggästen, die auf den für den 17. April 2010 vorgesehenen Flug von Faro nach Dublin gebucht waren, der nach dem
Nationales Gericht erbittet Entscheidung des EuGH über Pflicht zur Betreuung der Passagiere aufgrund "außergewöhnlicher Umstände"
Der mit dem Rechtsstreit befasste Dublin Metropolitan District Court (Irland) möchte vom Gerichtshof wissen, ob es sich bei der Schließung des Luftraums wegen eines Vulkanausbruchs um "außergewöhnliche Umstände" handelt, mit der Folge, dass das
Schließung eines Teils des europäischen Luftraums stellen "außergewöhnliche Umstände" dar
Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass das Unionsrecht über die "außergewöhnlichen Umstände" hinaus keine gesonderte Kategorie von "besonders außergewöhnlichen" Vorkommnissen anerkennt, aufgrund deren die
Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste während der gesamten Wartezeit betreuen
Sodann stellt der Gerichtshof klar, dass die Verordnung keinerlei Begrenzung, ob zeitlicher oder finanzieller Art, der Pflicht zur
Finanzieller Aufwand für Luftfahrtunternehmen durch Betreuung der Fluggäste nicht unverhältnismäßig
Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass die Betreuungspflicht für die
Entschädigungsanspruch besteht nur für entstandene notwendige, angemessene und zumutbare Kosten
Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass ein Fluggast, wenn das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Eyjafjallajökull: Vulkanaschewolke als höhere Gewalt setzt Reisevertrag außer Kraft
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2011
[Aktenzeichen: 2-24 O 99/11]) - Flugausfall infolge einer Vulkanaschewolke: Reisender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Reiseveranstalter
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2011
[Aktenzeichen: 222 C 10835/11]) - Vulkanausbruch: Fluggäste erhalten keine Ausgleichszahlung für Flugausfall
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2011
[Aktenzeichen: 132 C 314/10])
Jahrgang: 2013, Seite: 921 NJW 2013, 921 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 244 NZV 2013, 244
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15148
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15148
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.