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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vulkanausbruch“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Beschluss vom 30.10.2018
- 6 S 8944/18 -
Reisenden steht nach Kündigung der Pauschalreise wegen Vulkanausbruchs Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu
Kündigung wegen höherer Gewalt
Kommt es am Urlaubsort zu einem großen Vulkanausbruch, ist die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt möglich. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Reisepreis vollständig zurückerstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Pauschalreise nach Costa Rica im März 2015 gebucht. Zwei Tage vor Reisebeginn kam es joch zu einem großen Vulkanausbruch in der Urlaubsregion. Mit der Begründung, dass die Ehefrau gerade eine Bronchialerkrankung auskuriert habe, kündigte das Paar den Reisevertrag und stützten sich dabei auf höhere Gewalt. Das Ehepaar verlangte nunmehr von der Reiseveranstalterin die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises in Höhe von fast 5.000 Euro. Da diese dem nicht vollständig nachkam, erhob das Ehepaar Klage.Das Amtsgericht München gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 24.05.2018
- 133 C 21869/15 -
Ausbruch des Vulkans Turrialba auf Costa Rica rechtfertigt Kündigung einer Reise wegen höherer Gewalt
Medienberichte zum Zeitpunkt der Kündigung als Beleg für mögliche Gefährdung der Reisenden bei Antritt der Reise ausreichend
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Ausbruch des Vulkans Turrialba am 13. März 2015 Reisende zur Kündigung einer Reise nach Costa Rica wegen höherer Gewalt berechtigt. Das Gericht verurteilte daher die Reiseveranstalterin auf Rückzahlung des noch nicht erstatteten Reisepreises von 4.885,30 Euro.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls und seine Frau buchten am 4. Dezember 2014 eine Reise nach Costa Rica für den Zeitraum vom 15. bis 27. März 2015. Die Reise bestand aus einer Mietwagenrundreise mit Aufenthalten in der Nähe des Vulkans Turrialba, in einem Nationalpark und in San José sowie den Hin- und Rückflügen.Am 13. März 2015 brach in Costa Rica der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 23.04.2013
- 4 K 922/11.DA -
Luftverkehrsrechtliche Maßnahmen der Deutschen Flugsicherung im Zusammenhang mit Vulkanausbruch Grimsvötn rechtmäßig
Air Berlin und Condor unterliegen vor Verwaltungsgericht Darmstadt
Das Verwaltungsgericht Darmstadt at die Klage der Fluggesellschaften Air Berlin und Condor abgewiesen, in der es um die Rechtmäßigkeit von luftverkehrsrechtlichen Maßnahmen der Deutschen Flugsicherung in Langen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Vulkans Grimsvötn im Mai 2011 ging.
Im zugrunde liegenden Streitfall erließ das Bundesverkehrsministerium eine so genannte "Allgemeinverfügung", in der u.a. geregelt wurde, dass in geringfügig mit Vulkanasche kontaminierten Lufträumen Flüge erlaubt blieben, wohingegen Flüge in mäßig oder stark kontaminierten Lufträumen verboten seien. Entsprechende Mitteilungen hinsichtlich der jeweiligen Kontaminationsprognosen und weitere... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 31.01.2013
- C-12/11 -
Vulkanausbruch: Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste nach Flugannullierung zeitlich und finanziell unbegrenzt betreuen
Luftraumschließungen stellen "außergewöhnliche Umstände" dar, die Luftfahrtunternehmen nicht von Betreuungspflicht entbinden
Ein Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet Fluggäste zu betreuen, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Schließung des Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull annulliert wurde. Das Unionsrecht sieht keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser Pflicht zur Betreuung der Fluggäste (Unterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen) vor. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Wird ein Flug annulliert, ist das Luftfahrtunternehmen nach dem Unionsrecht* zu Betreuungs- und Ausgleichsleistungen gegenüber den betroffenen Fluggästen verpflichtet. Im Rahmen der Betreuungspflicht muss das Luftfahrtunternehmen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit Erfrischungen und Mahlzeiten sowie gegebenenfalls eine Hotelunterbringung, die Beförderung zwischen dem Flughafen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2012
- X ZR 2/12 -
Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke zulässig
Reisevertrag über Kreuzfahrt kann bei unmöglicher Anreise aufgrund eines Flugverbots wegen höherer Gewalt gekündigt werden
Ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt darf wegen höherer Gewalt gekündigt werden, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte über ein Reisebüro der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Karibikkreuzfahrt, die von der am Verfahren beteiligten Streithelferin veranstaltet wurde und am 19. April 2010 in Fort Lauderdale/USA beginnen sollte. Die Hin- und Rückflüge sowie weitere Leistungen buchte er gesondert. Im April 2010 wurde aufgrund der von dem isländischen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2011
- 222 C 10835/11 -
Flugausfall infolge einer Vulkanaschewolke: Reisender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Reiseveranstalter
Reiseveranstalter nicht für Schaden durch höhere Gewalt verantwortlich
Ein Reisender kann wegen einer mangelhaften Reise auch Schadenersatz verlangen. Dabei wird das Verschulden des Reiseveranstalters grundsätzlich vermutet. Flugausfälle wegen einer Vulkanaschewolke beruhen allerdings auf höherer Gewalt, für die der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dies entschied das Amtsgericht München.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger bei einem Münchner Reiseunternehmen eine einwöchige Pauschalreise nach Mombasa in Kenia. Der für Mitte April 2010 geplante Rückflug wurde infolge der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull abgesagt. Der Reisende konnte erst sieben Tage später den Nachhauseweg antreten.Dieser machte dem Reiseunternehmen gegenüber... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2011
- 132 C 314/10 -
Vulkanausbruch: Fluggäste erhalten keine Ausgleichszahlung für Flugausfall
Fluggesellschaften müssen bei außergewöhnliche Umständen keinen Ausgleich zahlen
Wenn Vulkane ausbrechen, kann das den europäischen Flugverkehr lahmlegen. Das Amtsgericht Köln hat die Klage eines Fluggastes abgewiesen, der von seiner Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen wegen der Annullierung seines Flugs von Hamburg nach München verlangte. Der Flug war im Zuge der Luftraumsperrungen aufgrund des kurz ausgebrochenen isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 annulliert worden. Zum Zeitpunkt des angesetzten Flugstarts war die Luftraumsperrung allerdings wieder aufgehoben. Das Gericht schloss dennoch eine Ausgleichszahlungsverpflichtung der Fluggesellschaft aus. Es komme darauf an, dass zum Zeitpunkt der Verkündung der Flugannullierung die den Flug verhindernden außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
Grundsätzlich haben Fluggäste bei Ausfall eines Fluges Ausgleichsansprüche aus der EU- Fluggastrechteverordnung. Im Fall der Luftraumsperrung aufgrund des Vulkanausbruchs ist die Fluggesellschaft aber gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung von Ausgleichszahlungen befreit, weil die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn... Lesen Sie mehr
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