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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: FA 2017, 89

Zeitschrift: Fachanwalt Arbeitsrecht (FA),
Jahrgang: 2017, Seite: 89

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FA 2017, 89:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -

BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen

Das Recht eines Arbeitnehmers sich als Schwerbehinderter auf den Sonder­kündigungs­schutz des § 168 SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung. Das Recht wird grundsätzlich nicht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwerbehinderung geltend macht. Die Drei-Wochen-Frist ergibt sich aus § 4 Satz 2 des Kündigungs­schutz­gesetzes (KSchG). Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle FA 2017, 89 wird teils auch als „FA 17, 89“, „FA 2017, S. 89“ oder „FA 17, S. 89“ zitiert.