Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRURPrax 2013, 346
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (GRURPrax),
Jahrgang: 2013, Seite: 346
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRURPrax 2013, 346:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom18.06.2013
- I-20 U 145/12 -
Internet-Handelsplattform muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Impressumspflicht ergreifen
Der Betreiber einer Online-Handelsplattform muss zwar nicht sämtliche Angebote darauf überprüfen, ob die Impressumspflicht nach § 5 TMG eingehalten wird. Jedoch muss er Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Impressumspflicht sicherzustellen. Dies kann durch entsprechende Belehrungen in den Nutzungsbedingungen oder durch Einfügung eines entsprechenden Felds in der Angebotsmaske erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRURPrax 2013, 346 wird teils auch als „GRURPrax 13, 346“, „GRURPrax 2013, S. 346“ oder „GRURPrax 13, S. 346“ zitiert.