Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRURPrax 2014, 323 (Birgit Clark)
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (GRURPrax),
Jahrgang: 2014, Seite: 323, Entscheidungsbesprechung von Birgit Clark
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRURPrax 2014, 323 (Birgit Clark):
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom19.06.2014
- C-217/13, C-218/13 -
EuGH: Zur Feststellung der Unterscheidungskraft einer Marke kann eine Verbraucherbefragung durchgeführt werden
Um die Frage zu klären, ob eine Marke Unterscheidungskraft besitzt, kann die zuständige Behörde eine Verbraucherbefragung durchführen. Deren Ergebnis entscheidet aber nicht allein über die Unterscheidungskraft. Daher verbietet es sich einen allgemein geltenden bestimmten Prozentsatz festzulegen, ab dem von einer Unterscheidungskraft auszugehen ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRURPrax 2014, 323 (Birgit Clark) wird teils auch als „GRURPrax 14, 323“, „GRURPrax 2014, S. 323“ oder „GRURPrax 14, S. 323“ zitiert.