wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2017
2 A 890/16 -

Bürger hat gegen Gemeinde keinen Anspruch auf Kostenerstattung wegen privat veranlasster Kastration freilebender Katzen

Keine Pflicht der Gemeinde zur Kastration freilebender Katzen

Veranlasst ein Bürger privat die Kastration freilebender Katzen, so steht ihm gegen die Gemeinde kein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Denn für die Gemeinde besteht keine Pflicht zur Kastration freilebender Katzen. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Hessen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 fing eine Frau fünf freilebende Katzen ein und verbrachte sie zwecks Kastration in ein Tierheim. Anschließend ließ sie die Katzen wieder frei. Die durch die Kastration der Katzen entstandenen Kosten wollte sie von der Gemeinde erstattet haben. Da sich diese aber weigerte, erhob die Frau Klage. Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kastrationskosten zu. Ein solcher ergebe sich insbesondere nicht aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, da die Gemeinde zur Vornahme der Kastration nicht verpflichtet gewesen sei und die Klägerin somit kein Geschäft für die Gemeinde vorgenommen habe.

Keine Pflicht der Gemeinde zur Kastration freilebender Katzen

Zwar sei die Gemeinde als Fundbehörde verpflichtet, so der Verwaltungsgerichtshof, Fundsachen entgegenzunehmen und zu verwahren. Die Katzen seien aber keine Fundsachen, da dies voraussetze, dass sie nicht herrenlos seien. Die verwilderten Katzen seien aber herrenlos, da sie in niemandes Eigentum stehen. Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, würde die Kastration deutlich über die Rechte und Pflichten der Gemeinde zur öffentlich-rechtlichen Verwahrung von Fundsachen hinausgehen. Über die Vornahme einer Kastration dürfe nur der Eigentümer entscheiden. Eine Kastration freilebender Katzen diene auch nicht der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Zwar möge eine solche Maßnahme zur Beschränkung der Populationsgröße sinnvoll sein. Dies reiche aber zur Annahme einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Existenz unkastrierter Katzen nicht aus.

Kein Aufzwingen einer Kastrationspflicht durch Bürger

Es obliege nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs der Entscheidung der Gemeinde, ob sie es für erforderlich halte, verwilderte Katzen zur Begrenzung der Population aus öffentlichen Mitteln kastrieren zu lassen. Eine solche Maßnahme könne ihr nicht durch die Initiative Dritter aufgezwungen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 964
NJW 2018, 964

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26602 Dokument-Nr. 26602

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26602

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Streuner schrieb am 26.10.2018

Das nächste Mal die Tiere einfach abliefern und fertig (3 C 7.16). In Deutschland niemals - NIEMALS - Initiative zeigen...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH