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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018
- 18 S 381/16 -
Höhe der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache nach Formel Mietspiegel + 10 %
Zuschlag von 10 % aufgrund angespannten Wohnungsmarkts und "Mietpreisbremse"
Der Maßstab für die Nutzungsentschädigung aufgrund Vorenthaltens der Mietsache ist die bei Neuabschluss eines Mietvertrages erzielbare Marktmiete. Deren Höhe kann nach der Formel Mietspielgel + 10 % ermittelt werden. Der Zuschlag von 10 % ist aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts und der "Mietpreisbremse" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden im Februar 2015 zur Räumung und
Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Formel Mietspiegel + 10 %
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin und änderte daher die Entscheidung des Amtsgerichts ab. Maßstab für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 459/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 459 GE 2018, 459
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Dokument-Nr. 25985
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