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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.07.2015
- 57 S 215/14 -
Überwachung des Nachbargrundstücks mittels Kamera trotz Verpixelung unzulässig
Mögliche Aufhebung der Verpixelung aufgrund Nachbarschaftsstreits begründet Überwachungsdruck
Deckt eine Kamera zum Teil das Nachbargrundstück ab, so kann selbst dann eine unzulässige Überwachung vorliegen, wenn das Nachbargrundstück verpixelt wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Möglichkeit besteht die Verpixelung aufzuheben und der Nachbar aufgrund eines Nachbarschaftsstreits die Maßnahme ernsthaft befürchtet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Nachbarn in Berlin ein erheblicher, stark emotional aufgeladener Streit. Einer der Grundstückseigentümer installierte zur Überwachung seines Grundstücks eine Kamera. Diese deckte aber auch etwa zur Hälfte die Garagenauffahrt des Nachbargrundstücks ab. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks sah darin eine unzulässige Überwachung und verlangte daher die Beseitigung der Kamera. Der andere Grundstückseigentümer weigerte sich und führte an, dass das
Amtsgericht weist Klage ab
Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Beseitigung bestehe nicht, da aufgrund der
Landgericht bejaht Anspruch auf Beseitigung der Überwachung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Kläger stehe zwar kein Anspruch auf Entfernung der Kamera zu. Jedoch könne er die Beseitigung der Überwachung seines Grundstücks verlangen.
Persönlichkeitsrechtsverletzung trotz Verpixelung durch Überwachungsdruck
Nach Auffassung des Landgerichts habe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgelegen. Es sei zwar möglich, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.06.2014
[Aktenzeichen: 8a C 63/13]
- Grundstückseigentümer kann Unterlassen einer Videoüberwachung durch Nachbarn verlangen
(Landgericht Detmold, Urteil vom 08.07.2015
[Aktenzeichen: 10 S 52/15]) - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ausspähen des Nachbarn mit Flugdrohne
(Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 16.04.2015
[Aktenzeichen: 37 C 454/13])
Jahrgang: 2015, Seite: 1100 GE 2015, 1100 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 366 NJW-RR 2016, 366 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2016, Seite: 608 NZM 2016, 608
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Dokument-Nr. 25078
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