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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.07.2015
- 57 S 215/14 -
Überwachung des Nachbargrundstücks mittels Kamera trotz Verpixelung unzulässig
Mögliche Aufhebung der Verpixelung aufgrund Nachbarschaftsstreits begründet Überwachungsdruck
Deckt eine Kamera zum Teil das Nachbargrundstück ab, so kann selbst dann eine unzulässige Überwachung vorliegen, wenn das Nachbargrundstück verpixelt wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Möglichkeit besteht die Verpixelung aufzuheben und der Nachbar aufgrund eines Nachbarschaftsstreits die Maßnahme ernsthaft befürchtet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Nachbarn in Berlin ein erheblicher, stark emotional aufgeladener Streit. Einer der Grundstückseigentümer installierte zur Überwachung seines Grundstücks eine Kamera. Diese deckte aber auch etwa zur Hälfte die Garagenauffahrt des Nachbargrundstücks ab. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks sah darin eine unzulässige Überwachung und verlangte daher die Beseitigung der Kamera. Der andere Grundstückseigentümer weigerte sich und führte an, dass das Nachbargrundstück verpixelt sei und die Verpixelung nur durch eine Fachfirma mit Administrationsrechten und entsprechendem Passwort möglich sei. Der Nachbar glaubte dies nicht und erhob Klage.... Lesen Sie mehr
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