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Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2022
- 66 S 108/22 -
Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter Modernisierung
Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist tatsächlicher Zustand der Wohnung maßgeblich
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter in Berlin im Mai 2021 die Zustimmung zu einer
Berücksichtigung des wohnwertmindernden Merkmals
Das Landgericht Berlin entschied, dass das wohnwertmindernde Merkmal zu berücksichtigen sei. Dass der Mieter eine entsprechende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2023, 92/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 92 GE 2023, 92
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Dokument-Nr. 32731
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