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Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.07.2022
- 66 S 144/22 -
Mieter kann sich trotz abgelehnter Modernisierung auf wohnwertminderndes Merkmal berufen
Ausschlaggebend ist allein tatsächlicher Zustand der Wohnung
Ein Wohnungsmieter kann sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal berufen, auch wenn er zuvor die entsprechende Modernisierung abgelehnt hat. Allein maßgeblich ist der Zustand der Wohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin über eine
Wohnwertminderndes Merkmal ist trotz abgelehnter Modernisierung zu berücksichtigen
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es sei unbeachtlich, dass die Mieterin die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1269/rb)
- Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 27.04.2022
[Aktenzeichen: 24 C 117/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 1269 GE 2022, 1269
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Dokument-Nr. 32573
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