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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Modernisierung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin II, Urteil vom 22.10.2024
- 65 S 139/24 -
Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug
Kündigung der Vermieterseite unwirksam
Das Landgericht Berlin II hat auf die Berufung eines 85-jährigen Mieters die Räumungsklage seiner Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.
Eine andere Kammer des Landgerichts II hatte den Mieter, der das Mietobjekt seit seiner Geburt bewohnt, zur Duldung mehrerer Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten verurteilt und ihn verpflichtet, den von der Klägerin beauftragten Handwerkern den Zutritt zur Ausführung der Arbeiten jeweils nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung vom Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr zu gewähren.Mit mehreren Schreiben forderte die Vermieterin den Mieter zwischen Juli und September 2023 auf, für Baufreiheit zu sorgen und das Haus zu räumen, da die Bewohnbarkeit der Immobilie in der Zeit der Bauphase nicht gegeben... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.2023
- 64 S 31/23 -
Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei vom Mieter erneut vorgenommener Modernisierung des Badezimmers
Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen
Hat ein Mieter auf eigene Kosten und mit Zustimmung des Vermieters das Badezimmer modernisiert, so kann der Vermieter zwar Eigentümer der eingebrachten Einbauten werden. Dies hindert den Mieter aber nicht an einer erneuten Modernisierung. Der Mieter kann selbst eingebrachte Einbauten gemäß § 539 Abs. 2 BGB jederzeit wieder entfernen bzw. ersetzen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang der 1990er Jahre hatte die Mieter einer Wohnung in Berlin das Badezimmer der Wohnung mit Zustimmung des damaligen Vermieters und auf eigene Kosten umfassend saniert. So wurde eine neue Toilette und eine Badewanne eingebaut. Zudem wurde das Badezimmer erstmals mit Fliesen ausgestattet. Im Jahr 2021 nahmen die Mieter eine erneute Modernisierung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.11.2023
- 64 S 126/22 -
Keine Modernisierungsmieterhöhung nach Einbau eines nur auf Zwischenetagen haltenden Aufzugs
Keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung
Der Einbau eines Aufzugs rechtfertigt jedenfalls dann keine Modernisierungsmieterhöhung, wenn dieser nur in den Zwischenetagen hält. In diesem Fall liegt keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und damit keine Gebrauchswertsteigerung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter in Berlin ließ an seinem Wohnhaus einen Aufzug anbringen. Dieser hielt jedoch nicht in den Etagen, mit den Wohnungseingängen, sondern auf den Zwischenetagen. Der Vermieter ging von einer Modernisierung aus und verlangte eine Mieterhöhung. Die Mieterin einer im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung war damit nicht einverstanden.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bremen, Urteil vom 09.11.2023
- 2 S 31/21 -
Vorliegen einer energetischen Modernisierung bemisst sich nach Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme
Unbeachtlichkeit von fiktiv errechneten Einsparungen
Ob eine energetische Modernisierung zu einer nachhaltigen Einsparung von Endenergie im Sinne von § 555 b Nr. 1 BGB führt, bemisst sich anhand einer Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme. Unbeachtlich sind fiktiv errechnete Einsparungen. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Bremen nach den Einbau eines Gas-Brennwertkessels einer Mieterhöhungserklärung. Die Vermieterin behauptete, es liege einer Modernisierungsmaßnahme vor, durch die im Vergleich zum Status quo Endenergie nachhaltig eingespart werde. Die Mieterin sah dies anders und klagte schließlich auf Rückzahlung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2022
- 65 S 55/22 -
Duldung der zeitlich begrenzten Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Modernisierungsarbeiten
Unbewohnbarkeit führt nicht zum Wegfall der Duldungspflicht
Führen Modernisierungsarbeiten zu einer zeitlich begrenzten Unbewohnbarkeit der Wohnung, so hat der Mieter dies grundsätzlich zu dulden. Die Unbewohnbarkeit führt nicht zum Wegfall der Duldungspflicht, wenn der Vermieter Ersatzwohnraum anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2019 teilte eine Vermieterin in Berlin den Mietern einer Wohnung mit, dass am Haus eine Reihe von Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Dazu gehörte unter anderem die Umstellung der Warmwasserversorgung und Beheizung von einer Gasetagen- bzw. Ofenheizung auf Vattenfall-Fernwärmeversorgung. Zudem... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2023
- VIII ZR 213/21 -
BGH: Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung dar
Vermieter kann keine Modernisierungsmieterhöhung verlangen
Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB dar. Der Vermieter kann daher in diesem Fall keine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2013/2014 ließ eine Vermieterin in einem Wohnhaus in Halle gemietete Rauchwarnmelder einbauen. Eine Mieterhöhung aufgrund dieser Maßnahme machte die Vermieterin nicht geltend. Im Jahr 2019 erwarb die Vermieterin eigene Rauchwarnmelder und tauschte diese mit den gemieteten Geräten aus. Anschließend machte sie eine Modernisierungsmieterhöhung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2023
- VIII ZR 29/22 -
BGH: Für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung genügt Angabe der für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten
Kein Erfordernis der Untergliederung in einzelne Kostenpositionen
Für eine Mieterhöhungserklärung nach einer Modernisierung genügt es, wenn die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten angegeben werden. Eine Untergliederung in einzelne Kostenpositionen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen erhielt der Mieter einer Wohnung in Stuttgart im Jahr 2019 eine Mieterhöhungserklärung. In dieser waren die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten aufgelistet. Eine Untergliederung nach einzelnen Kostenpositionen fand nicht statt. Der Mieter klagte gegen die Erhöhungserklärung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Göttingen, Beschluss vom 30.01.2023
- 26 C 93/21 -
Anbau eines Wintergartens mit Vorsatzbalkon stellt keine zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar
Vorliegen einer Umgestaltungsmaßnahme unter Veränderung des Grundrisses
Soll an einer Wohnung ein Wintergarten mit Vorsatzbalkon angebaut werden, so stellt dies keine zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar. Vielmehr liegt eine Umgestaltungsmaßnahme unter Veränderung des Grundrisses vor. Dies hat das Amtsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 wurde die Mieterin einer Wohnung in Niedersachsen gerichtlich auf Duldung einer Baumaßnahme in Anspruch genommen. Die Vermieterin plante eine vorhandene Balkonbrüstung zu entfernen, um anschließend dort einen Wintergarten mit Vorsatzbalkon zu errichten. Sie wertete dies als Modernisierung. Die Mieterin sah dies anders.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2022
- 66 S 108/22 -
Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter Modernisierung
Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist tatsächlicher Zustand der Wohnung maßgeblich
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter in Berlin im Mai 2021 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter hielt den Anspruch für nicht gegeben und verwies auf den fehlenden Fliesenspiegel im Badezimmer. Seiner Meinung nach begründe dies ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, der Mieter könne sich darauf nicht berufen, da er eine beabsichtigte Modernisierung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.07.2022
- 66 S 144/22 -
Mieter kann sich trotz abgelehnter Modernisierung auf wohnwertminderndes Merkmal berufen
Ausschlaggebend ist allein tatsächlicher Zustand der Wohnung
Ein Wohnungsmieter kann sich auf ein wohnwertminderndes Merkmal berufen, auch wenn er zuvor die entsprechende Modernisierung abgelehnt hat. Allein maßgeblich ist der Zustand der Wohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin über eine Mieterhöhung. Die Mieterin hielt den Umstand, dass das WC ohne Lüftungsmöglichkeit war, für ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, die Mieterin könne sich darauf nicht berufen, da sie in der Vergangenheit eine umfangreiche Sanierung des Bades abgelehnt hatte.... Lesen Sie mehr
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