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Landgericht Berlin, Urteil vom 22.08.2013
- 67 S 121/12 -
Mietminderung nach neun Jahren: Keine Verwirkung des Mietminderungsrechts bei Kenntnis des Mangels durch Vermieter
Eigenbedarfskündigung bei Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung
Liegt bereits seit neun Jahren ein Mangel vor und mindert der Mieter erst zu diesem Zeitpunkt seine Miete, so ist sein Recht zur Mietminderung nicht verwirkt, wenn es bisher durch den Mangel nicht zu Beeinträchtigungen gekommen ist bzw. der Vermieter den Mangel kennt. Zudem kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er die Wohnung als Zweitwohnung nutzen möchte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte die Mieterin einer Wohnung im Dezember 2005 ein
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin bejahte zunächst ein
Keine Verwirkung des Minderungsrechts
Das
Wirksame Eigenbedarfskündigung
Darüber hinaus hielt das Landgericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Vermieter kann Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses verwirken
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2005
[Aktenzeichen: XII ZR 224/03]) - Kündigung wegen Eigenbedarfs zum Zweck des Getrenntlebens von Eheleuten: Absichtserklärung des Vermieters genügt
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012
[Aktenzeichen: 5 S 42/12])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 1517 GE 2013, 1517 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 741 WuM 2013, 741 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 360 ZMR 2014, 360
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Dokument-Nr. 17746
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