Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2018
- 67 S 20/18 -
Vermietung der Wohnung über airbnb: Unwirksamkeit einer vermieterseitigen Kündigung aufgrund rechtswidrigen Eindringens in Wohnung und Anfertigung von Fotos
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters
Eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung wegen der Vermietung der Wohnung über airbnb durch den Mieter ist unwirksam, wenn sich Mitarbeiter der Hausverwaltung zu Beweiszwecken Zugang zur Wohnung verschaffen und Fotos von der Wohnung anfertigen. Dadurch wird das Persönlichkeitsrecht des Mieters so schwerwiegend verletzt, dass seine Pflichtverletzung dahinter zurücktritt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung, da er im April 2017 die Wohnung für eine Nacht über
Amtsgericht gibt Klage statt
Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.
Landgericht verneint Räumungs- und Herausgabeanspruch
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht, da die Kündigung weder als
Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Ausspähen der Wohnung
Für die fehlende Erheblichkeit der mieterseitigen Pflichtverletzung sei entscheidend, so das Landgericht, dass den Vermietern eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters anzulasten sei. Die Mitarbeiter ihrer Hausverwaltung seien weit über das mietvertraglich Erlaubte hinausgegangen. Das über die Scheinanmietung der Wohnung hinausgehende Handeln sei in jeder Hinsicht unverhältnismäßig und rechtswidrig. Für den Beweis der unerlaubten
Geringfügige Pflichtverletzung des Mieters
Die Pflichtverletzungen des Mieters seien nach Ansicht des Landgerichts demgegenüber als derart geringfügig anzusehen, dass es an dem erforderlichen Gewicht einer Kündigung fehle. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Mietverhältnis über mehrere Jahre beanstandungsfrei verlief und es zu einer tatsächlichen Nutzung der Wohnung durch airbnb-Touristen nicht gekommen war.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 936/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 21.12.2017
[Aktenzeichen: 27 C 110/17]
- Vermietung der Wohnung durch den Mieter über "airbnb" an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 03.02.2015
[Aktenzeichen: 67 T 29/15]) - Unzulässiger Nachweis vertragswidrigen Mietgebrauchs mittels Fotografieren durchs Fenster
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.06.1998
[Aktenzeichen: 25 C 4068/98]) - Vermietung der Wohnung über airbnb: Unwirksamkeit einer vermieterseitigen Kündigung aufgrund rechtswidrigen Eindringens in Wohnung und Anfertigung von Fotos
(Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2018
[Aktenzeichen: 67 S 20/18])
Jahrgang: 2018, Seite: 936 GE 2018, 936 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 562 WuM 2018, 562
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26340
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26340
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.