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Landgericht Coburg, Urteil vom 17.06.2008
- 22 O 763/07 -
Brandschaden durch mit Feuerzeug spielendes Kind: Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht für siebenjährige Kinder
Haus brannte weitgehend aus
Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedene Fall, bei dem ein knapp siebenjähriger Junge durch Zündeln das von den Eltern angemietete Wohnhaus abfackelte. Die Eltern hatten aus Sicht des Gerichts alles getan, was von ihnen verlangt werden konnte, um dieser Gefahr vorzubeugen. Deshalb hafteten sie nicht wegen
Sachverhalt
Das damals knapp 7 Jahre alte Kind hatte circa eine Stunde lang in seinem Kinderzimmer unbeaufsichtigt gespielt und dabei mit einem Feuerzeug gezündelt. Das hatte fatale Folgen, denn das von den Eltern angemietete Haus brannte weitgehend aus. Die Feuerversicherung des Vermieters erstattete ihm 147.000 €. Einen Teil davon, nämlich rund 51.500 €, wollte sie sich von der Haftpflichtversicherung der Eltern wiederholen. Die aber war der Ansicht, den Eltern sei kein Vorwurf zu machen.
Gerichtsentscheidung
Dem schloss sich das Landgericht Coburg an. Nach Beweisaufnahme stellte es fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten. Sie hatten das Kind eingehend über die Gefahren von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 21.11.2008
- Oberlandesgericht Bamberg, Hinweisverfügung vom 01.10.2008
[Aktenzeichen: 1 U 79/08]
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Dokument-Nr. 7033
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