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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elternhaftung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2021
- 37 C 557/20 -
Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen baulich nicht von Fahrbahn abgetrennten Radweg nicht benutzen
Bei Gestattung der Benutzung durch Eltern kann Aufsichtspflichtverletzung vorliegen
Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen gemäß § 2 Abs. 5 StVO einen von der Fahrbahn nicht abgetrennten Radweg nicht benutzen. Gestatten dies die Eltern dennoch, kann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen mit der Folge, dass sie für eventuell entstehende Schäden gemäß § 832 BGB haften. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im September 2020 unternahm ein Familienvater mit seiner 6-jährigen Tochter und seinen 11- bzw. 15-jährigen Söhnen einen Fahrradausflug in Düsseldorf. Dabei befuhren sie einen auf der Straße markierten Radweg, der baulich nicht von der Fahrbahn abgetrennt war. Da ein Pkw den Radweg versperrte, verließ das sechsjährige Kind dem Vater folgend den Radweg nach links. Dabei streifte es mit dem Fahrradlenker ein parallel verkehrenden Opel Corsa. Es entstand ein Sachschaden am Pkw in Höhe von etwa 790 EUR, weshalb die Eigentümerin gegen die Haftpflichtversicherung des Kindesvaters Klage auf Zahlung von Schadensersatz erhob.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2021
- VI ZR 210/18 -
BGH: Eltern haften als Gesamtschuldner gegenüber Ihrem Kleinkind nach Pferdetritt
Aufsichtspflichtverletzung wegen unbeaufsichtigt lassen eines dreijährigen Kindes während Reitturniers
Geht ein dreijähriges Kind bei einem Reitturnier in einem Pferdeanhänger und wird dort von einem Pferd getreten, so begründet das unbeaufsichtigt herumlaufen lassen des Kindes eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Diese haften gegenüber ihrem Kind nach § 1664 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2014 stieg ein dreijähriges Kind während eines Reitturniers in Baden-Württemberg in einen Pferdeanhänger, um das dort befindliche Pferd zu füttern. Der Pferdeanhänger war aufgrund der großen Hitze geöffnet. Das Kind wurde im Anhänger von einem Huf des Pferdes getroffen und verletzte sich. Die Eltern des Kindes hatten ihr Kind unbeaufsichtigt... Lesen Sie mehr
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12.11.2018
- 3 O 229/16 -
Wohnungsbrand durch Kleinkind: Kleinkinder müssen ohne konkreten Anlass nicht ständig in einer Wohnung beaufsichtigt werden
Gebäudeversicherung kann nicht Schadensersatz wegen Aufsichtspflichtverletzung verlangen
Ein Kleinkind muss in einer Wohnung von den Eltern ohne konkreten Anlass nicht ständig beaufsichtigt werden. Kommt es daher zu einem Wohnungsbrand, weil das Kind für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist und dabei den Herd anstellt, kann eine Haftung der Eltern wegen einer Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 832 Abs. 1 BGB entfallen. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines ein Jahr und acht Monate alten Kindes besuchte ihre Mutter in ihrer Wohnung. Als sie sich dazu entschieden, zu einem Spielplatz zu gehen und sich im Flur anzogen, verschwand das Kind für einen kurzen Zeitraum in der Küche. Bei seiner Rückkehr hatte es sein Lieblingsspielzeug bei sich. Die beiden Frauen gingen davon aus, dass... Lesen Sie mehr
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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 17.10.2017
- 16 S 19/17 -
9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden
Fehlender Hinweis begründet Haftung der Eltern für die vom Kind verursachten Schäden
Ein 9-jähriges Kind muss auf die besonderen Gefahren der Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz hingewiesen werden. Kommen die Eltern dem nicht nach, so kann gemäß § 832 Abs. 1 BGB eine Haftung für die vom Kind verursachten Schäden bestehen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 stießt ein neunjähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigte dieses dabei. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 2.000 Euro. Zu dem Unfall kam es, weil die weit geschnittene Hose des Mädchens in die Fahrradkette bzw. dem äußeren, vorderen Zahnkranz geriet. Das Mädchen blickte nach unten,... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2015
- 13 S 153/14 -
Radfahrende schulpflichtige Kinder: Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme der elterlichen Aufsichtspflicht
Erlernen eines selbstständigen und umsichtigen Verhaltens im Straßenverkehr erfordert Radfahren ohne ständige Kontrolle und Anleitung der Eltern
Schulpflichtige Kinder dürfen sich grundsätzlich allein im Straßenverkehr mit einem Fahrrad bewegen. Denn das Erlernen eines selbständigen und umsichtigen Verhaltens im Straßenverkehr erfordert ein Radfahren ohne ständige Kontrolle und Anleitung durch die Eltern. Die Eltern müssen jedoch ihrer Aufsichtspflicht durch eine Belehrung über die Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs nachkommen. Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über die allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs und den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 missachtete ein 8-jähriger Radfahrer in einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt einer Autofahrerin, so dass es zu einer Kollision kam. Die Autofahrerin, die mit Schrittgeschwindigkeit gefahren war, lastete den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung an und klagte auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von über 2.000 EUR.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 17.07.2014
- 1 U 3/14 -
Aufsichtspflichtverletzung: Mutter haftet für die vom Sohn verursachten Verletzungen durch Softair-Pistolen
Kind erhält 5.000 Euro Schmerzensgeld für Augenverletzung
Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat die Mutter eines Kindes zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000 Euro und Ausgleich weiteren Schadensersatzes verurteilt, nachdem ihr Sohn ein anderes Kind mit einer Softair-Pistole am linken Auge schwer verletzt hatte. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vier Kinder im Alter zwischen 10 und 13 Jahren spielten am 11. August 2010 zusammen auf einem Parkplatz in der Gemeinde Friedeburg. Der Sohn der Beklagten und ein weiteres Kind hatten Softair-Pistolen dabei und trugen Schutzbrillen. Die beiden anderen Kinder, u.a. der Kläger hatten einen solchen Schutz nicht. Bei einem vom Sohn der Beklagten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2014
- 9 U 145/13 -
Sorgfaltspflichten der Eltern beim Grillen mit Brennspiritus
Ausreichender Sicherheitsabstand zum Grill genügt regelmäßig den Sorgfaltsanforderungen
Wird mit Brennspiritus gegrillt, so müssen die Eltern dafür sorgen, dass ihre Kinder zumindest einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Grill wahren. Kommt es dennoch aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände zu einem Unfall, so haften dafür die Eltern grundsätzlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 veranstaltete eine Familie mit ihren Nachbarn eine Grillparty. Einer der Nachbarn übernahm dabei die Rolle des Grillmeisters. Um den Grill besser anzufachen, benutzte dieser Brennspiritus. Als der Grillmeister in den bereits glimmenden Kohlen Spiritus spritzte, entstand eine meterhohe Stichflamme, die den Spiritusstrahl entzündete.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.12.1997
- 6 U 66/96 -
Verletzung eines 11-jährigen Kindes aufgrund fahrlässigen Umgangs mit Brennspiritus begründet Schadenersatzpflicht des Grillmeisters sowie des Vaters des Kindes
11-jährigem Kind ist kein Mitverschulden anzulasten
Wer im Rahmen einer Grillparty mit Brennspiritus hantiert, ist schadenersatzpflichtig, wenn durch eine vom Spiritus hervorgerufene Stichflamme ein neben dem Grill stehendes Kind verletzt wird. Zudem können die Eltern des Kindes auf Schadenersatz haften. Ein Mitverschulden ist einem 11-jährigen Kind nicht anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1994 veranstalteten zwei Familien eine gemeinsame Grillparty. Dabei kam es zu einem folgenschweren Unfall als einer der Familienväter im Beisein des anderen Familienvaters versuchte mit flüssigem Spiritus den Grill anzuzünden. Es bildete sich eine Stichflamme, die dass neben dem Grill stehende 11-jährige Kind der anderen Familie erfasste... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.01.2014
- 15 S 16/12 -
Illegales Filesharing: Aufsichtspflichtige Eltern müssen genaue Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt einer Belehrung ihrer Kinder über die Teilnahme an Tauschbörsen machen
Zweifel an Belehrung begründen Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung
Eltern sind verpflichtet ihre Kinder über das Verbot der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen im Internet zu belehren. Können sie weder vortragen wann und mit welchem Inhalt eine Belehrung erfolgte, ist deren Vorliegen zweifelhaft. Es kommt daher eine Haftung wegen einer Aufsichtspflichtverletzung in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Vater auf Zahlung von Abmahnkosten und Schadenersatz verklagt, da sein 15jähriger Sohn illegal ein Computerspiel zum Download anbot. Der Vater wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, er habe seinen Sohn darauf hingewiesen, dass er nur vom Urheber zugänglich gemachte Downloads durchführen darf.Das... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.03.2014
- 6 U 186/13 -
Modegeschäft muss sich auf Kleinkinder einstellen
Einrichtungen für die Präsentation von Waren dürfen nicht durch geringen Kraftaufwand umfallen
Ein Modegeschäft verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn es seine Auslagen auf einem Warenständer präsentiert, der von einem vierjährigen Kleinkind mit geringem Kraftaufwand gekippt werden kann und der dann die Gefahr erheblicher Verletzungen begründet. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2012 suchten die Eltern mit der seinerzeit vierjährigen Klägerin das beklagte Modegeschäft in Warendorf auf, um dort einzukaufen. Die Klägerin spielte zunächst in der Spielecke des Modehauses. In einem von ihren Eltern nicht beobachteten Moment begab sie sich zu einem Warenständer in der auf derselben Etage befindlichen Herrenabteilung,... Lesen Sie mehr
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