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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.1986
- 2/16 S 191/85 -
Anspruch auf Schadenersatz wegen Flüssigkeitsaustritts aus einem Pizzakarton
Halb durchgebackene Pizza begründete erhöhten Flüssigkeitsaustritt
Ist eine Pizza nur halb durchgebacken und besteht daher die Gefahr eines erhöhten Flüssigkeitsaustritts aus dem Pizzakarton, so muss der Pizzabäcker darauf hinweisen. Tut er dies nicht macht er sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1983 holte ein Mann drei zuvor bestellte Pizzen aus einer Pizzeria ab. Die in Faltkartons befindlichen Pizzen waren nur halb durchgebacken, was der Mann nicht wusste. Auf dem Weg zum Auto bemerkte der Mann, dass
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Er habe einen Anspruch auf Schadenersatz gehabt. Zwar müsse ein Pizzabäcker, der die Verpackung der
Mitverschulden des Klägers
Dem Kläger sei aber ein überwiegendes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1986, 966/rb)
Jahrgang: 1986, Seite: 966 NJW-RR 1986, 966
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Dokument-Nr. 17114
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