die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungseigentumsbeschluss“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2024
- V ZR 80/23 -
Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse
Eigentümer-Beschlüsse ohne Präsenz gültig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschlussanfechtungsgrund ergibt, ist offengeblieben.
Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Deren Verwalterin lud zu einer am 24. November 2020 "schriftlich" stattfindenden Eigentümerversammlung ein, verbunden mit der Aufforderung an die Wohnungseigentümer, ihr unter Verwendung beigefügter Formulare eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. Fünf von vierundzwanzig Wohnungseigentümern kamen der Aufforderung nach und bevollmächtigten die Verwalterin; die Kläger erteilten keine Vollmacht. In der Eigentümerversammlung war nur die Verwalterin anwesend. Mit Schreiben vom 24. November 2020 teilte die Verwalterin mit, die Wohnungseigentümer seien bei... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2020
- 481 C 17917/19 WEG -
Unzulässige Verlegung des Stellplatzes für Mülltonnen vor Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers
Benachteiligung aufgrund zu befürchtender Geruchsbelästigung in den Sommermonaten
Die Verlegung des Stellplatzes für die Mülltonnen vor dem Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers ist unzulässig, wenn in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darin liegt eine Benachteiligung des Wohnungseigentümers. Dies hat Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2019 wurde mehrheitlich die Verlegung des Mülltonnenstellplatzes beschlossen. Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erhoben gegen den Beschluss Klage. Sie führten an, dass das 80 cm tiefe Mülltonnenhäuschen nur etwa 4,20 m von ihrem Schlafzimmerfenster entfernt sein würde. Eine Bepflanzung zwischen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.01.2021
- 480 C 8302/20 -
Eigentümerversammlung zu Corona-Zeiten
Ausschluss der Eigentümer führt zur Ungültigkeit eines Beschlusses
Das AG Hannover hat entschieden, dass ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ungültig ist, wenn die Wohnungseigentümer in dem Einladungsschreiben ausdrücklich aufgefordert wurden, nicht zu erscheinen und zudem darauf hingewiesen wurden, dass ein Erscheinen zum sofortigen Abbruch der Versammlung führt.
Die Parteien sind Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage in Hannover - Misburg. Sie streiten um die Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 21.07.2020 zur Änderung der Hausordnung. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts lud am 19.06.2020 die Hausverwaltung zu einer Eigentümerversammlung am 21.07.2020 ein. In dem Einladungsschreiben heißt es: "Wir laden zu mit... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2019
- 55 S 18/19 WEG -
Entfernung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss
Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs unerheblich
Auch nachdem der individuelle Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten verjährt ist, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich die Entfernung der Treppe auf Kosten der Gemeinschaft beschließen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war an dem Balkon einer im Erdgeschoss liegenden Eigentumswohnung in Berlin eine Treppe angebracht. Über die Treppe konnte man in den Garten gelangen. Im Mai 2018 hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die Treppe auf Kosten der Gemeinschaft entfernt werden sollte. Der individuelle Beseitigungsanspruch war zwischenzeitlich... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.02.2018
- 85 S 98/16 WEG -
Pflichtwidrige Herbeiführung eines anfechtbaren Wohnungseigentümerbeschlusses begründet Haftung des Verwalters
Unzulässiger Beschluss über Sanierungsarbeiten bei Vorliegen lediglich eines Angebots
Führt ein Verwalter pflichtwidrig einen anfechtbaren Wohnungseigentümerbeschluss durch, so haftet er der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Dies ist etwa der Fall, wenn der Verwalter einen Beschlussantrag zu Sanierungsarbeiten stellt, obwohl nur ein Angebot vorliegt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 beschlossen die Wohnungseigentümer einer Berliner Wohnungseigentumsanlage einheitlich die Durchführung von umfangreichen Sanierungsarbeiten. Nachträglich klagte einer der Wohnungseigentümer gegen den Beschluss. Er hielt ihn für unzulässig, da die Verwalterin die Arbeiten zur Abstimmung gestellt hatte, obwohl nur das Angebot... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2018
- 2-09 S 34/18 -
Anbringen eines größeren und zum Garten gelegenen Zweitbalkons an Eigentumswohnungen stellt Modernisierungsmaßnahme dar
Einstimmiger Beschluss über Baumaßnahme nicht erforderlich
Soll an den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage Zweitbalkone angebracht werden, so stellt dies eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 22 Abs. 2 WEG dar, wenn die Zweitbalkone größer und zum Garten ausgerichtet sind. Der Beschluss über die Baumaßnahme benötigt in diesem Fall keine Einstimmigkeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung im Februar 2018 das Anbringen von Vorstellbalkonen an der Westseite und somit zum Garten des Wohnhauses mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen. Eine Wohnungseigentümerin war damit aber nicht einverstanden. Sie führte an, dass das Wohnhaus bereits über Balkone an der Ostseite verfüge. Weitere Balkone... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2018
- 2-09 S 26/18 -
Wohneigentumsrecht: Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige Errichtung eines Geräteschuppens stellt Instandsetzungsarbeit dar
Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Errichtung eines Geräteschuppens in einer Wohneigentumsanlage erforderlich, so liegt eine Instandsetzungsarbeit im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vor. Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG ist dann nicht notwendig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem weitläufigen parkähnlichen Außengelände der Anlage beschlossen. Die Errichtung wurde notwendig, da nach der örtlich geltenden Gefahrenverhütungsschau motorenbetriebene Geräte nicht mehr im Keller gelagert werden dürfen. Eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2019
- 27 C 95/18 -
Zulässiger Genehmigungsvorbehalt für Hundehaltung in einer Wohneigentumsanlage
Beschluss über Genehmigungsvorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Hundehaltung nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gestattet sei. Die Tierhaltung war aber weiterhin grundsätzlich erlaubt. Mit dem Genehmigungsvorbehalt war eine Wohnungseigentümerin nicht einverstanden und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2018
- V ZR 273/17 -
Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum einheitlichen Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldern zulässig
Wohnungseigentümer mit bereits eigenen installierten Rauchmeldern können von Regelung nicht ausgenommen werden
Besteht eine entsprechende landesrechtliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundegerichtshofs hervor.
Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Im Hinblick auf die nach § 49 Abs. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bestehende Pflicht zur Nachrüstung vorhandener Wohnungen mit Rauchwarnmeldern beschlossen die Wohnungseigentümer 2015 die Installation sowie die Wartung und Kontrolle... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 18.04.2018
- 481 C 16896/17 WEG -
Wohnungseigentümer steht bei nicht genehmigter Anbringung einer Gaststättenmarkise ein Beseitigungsanspruch zu
Zudem ist Nutzung einer gewerblichen Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken bei entsprechender Regelung in Gemeinschaftsordnung zulässig
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an einem Haus angebrachte Gaststättenmarkise, für die es keinen erforderlichen Eigentümerbeschluss gibt, zu entfernen ist. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken ermöglicht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Rechtsanwältin und der beklagte Verpächter sind Mitglieder einer WEG. Die Klägerin ist Eigentümerin im ersten Stock gelegener Räume, die in der Teilungserklärung als "Gewerbliche Einheit" bezeichnet werden und ihr als Kanzleisitz dienen. Sie nutzt eines der Zimmer zu Wohnzwecken. Der Beklagte ist Eigentümer der direkt darunter... Lesen Sie mehr