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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fehlende Schlüssel“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 10.03.2016
- 318 S 79/15 -

Erwerber einer Eigentumswohnung muss Kosten für Austausch der Schließanlage bei Schlüsselverlust tragen

Verlust des Schlüssels durch Mieter des Voreigentümers

Der Erwerber einer Eigentumswohnung muss für die Kosten des Austauschs der Schließanlage aufkommen, wenn der Mieter des Voreigentümers den Schlüssel verloren hat und die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft den Austausch der Schließanlage beschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft machte gegen die Eigentümer einer Wohnung die Kosten für die Erneuerung der KESO-Schließanlage in Höhe von ca. 5.400 Euro geltend. Der Austausch der Schließanlage wurde von den Eigentümern im Dezember 2013 beschlossen, da ein zur Wohnung gehörender KESO-Schlüssel unauffindbar war. Die beanspruchten Wohnungseigentümer fochten zwar nicht den Beschluss an, gaben aber nachfolgend an, dass der Mieter des Voreigentümers den Schlüssel während einer Regatta auf dem Zürichsee im Jahr 2011 verloren habe. Eine Gefährdung der Wohnanlage sei daher ihrer Meinung nach ausgeschlossen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.01.2006
- 1 U 6/05 -

Aushändigung nur eines Schlüssels steht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträume nicht entgegen

Voraussetzung ist erkennbarer Wille des Mieters zur Besitzaufgabe und Ermöglichen des ungestörten Gebrauchs durch Vermieter

Händigt der Mieter nur einen Schlüssel zu den Mieträumen aus, so liegt darin dann eine ordnungsgemäße Rückgabe der Mieträume, wenn dadurch erkennbar der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter der ungestörte Gebrauch ermöglich wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien nach Beendigung des langjährigen Mietverhältnisses über die Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen einer angeblichen Vorenthaltung der Mieträume. Die Mieter hatten in den Räumen über Jahrzehnte eine Anwaltskanzlei betrieben und verfügten nur noch über einen Schlüssel, den sie an die Vermieterin übergeben hatten.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2014
- VIII ZR 205/13 -

BGH zur Schadens­ersatz­pflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden Wohnungsschlüssels

Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz besteht nur bei tatsächlich erfolgtem Austausch der Schließanlage

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt. Das Gericht verwies darauf, dass die Schadens­ersatz­pflicht des Mieters, auch die Kosten des Austausches der Schließanlage umfassen kann, wenn der Austausch wegen bestehender Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Vermögensschaden liegt insoweit aber erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte mietete ab dem 1. März 2010 eine Eigentumswohnung des Klägers. In dem von den Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass dem Beklagten zwei Wohnungsschlüssel übergeben wurden. Das Mietverhältnis endete einvernehmlich am 31. Mai 2010. Der Beklagte gab nur einen Wohnungsschlüssel zurück. Nachdem der Kläger... Lesen Sie mehr

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Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.12.1998
- 1 S 146/97 -

Schadenersatz wegen verlorenem Schlüssel nur bei Einbau einer neuen Schließanlage

Verlust des Schlüssels begründet für sich genommen keinen Schaden­ersatzanspruch

Verliert der Mieter seinen Schlüssel, so muss er nur dann Schadenersatz leisten, wenn es zu einem Einbau einer neuen Schließanlage kommt. Der Verlust des Schlüssels allein rechtfertigt keinen Schaden­ersatzanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.

Im zugrunde liegenden Fall konnte die Mieterin einer Wohnung nach ihrem Auszug einen der ihr überlassenen Schlüssel nicht zurückgeben. Dennoch sah der Vermieter davon ab eine neue Schließanlage einzubauen. Nachdem drei Jahre vergangen waren, erhob der Vermieter Klage auf Schadenersatz in Höhe der Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.10.1976
- 4 S 30/76 -

Schlüssel im Fluss: Keine Notwendigkeit einer Auswechslung der Schließanlage bei Ausschluss einer Gefährdung

Haustürschlüssel fiel in den Neckar

Ist die kriminelle Verwendung eines verlorenen Haustürschlüssels ausgeschlossen, weil er etwa in einen Fluss fiel, so ist die Auswechslung der gesamten Schließanlage des Wohnhauses nicht erforderlich. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlor eine Mieterin ihren Haustürschlüssel während einer Bootsfahrt über den Neckar. Der Schlüssel verschwand im Wasser und tauchte nicht mehr auf. Dennoch war der Vermieter der Meinung, dass die gesamte Schließanlage des Wohnhauses ausgewechselt werden müsse. Denn nur so könne die Gefahr eines Missbrauchs des fehlenden Schlüssels ausgeschlossen werden. Die... Lesen Sie mehr

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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 24.06.2013
- 5 S 52/12 -

Verlust eines Schlüssels begründet Schadenersatz­anspruch des Vermieters

Anspruch erstreckt sich auf Erneuerung der Schließanlage

Verliert ein Mieter einen der Schlüssel zur Haus- und Wohnungstür, so ist er schadenersatz­pflichtig. Der Schaden erstreckt sich dabei nicht nur auf die Wiederherstellung des fehlenden Schlüssels, sondern auf die Erneuerung der gesamten Schließanlage. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis zwischen den Parteien einvernehmlich beendet wurde, konnte der Mieter nur noch einen Wohnungsschlüssel auffinden und zurückgegeben. Der zum Beginn des Mietverhältnisses übergebene Zweitschlüssel war verloren. Der Schlüssel passte nicht nur zur Wohnungstür, sondern auch zur Haustür und zur Kellertür. Der Vermieter... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.1980
- 61 S 200/80 -

Unerhebliche Minderung des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietsache berechtigt nicht zur Mietminderung

Defekte Sprech- und Schließanlage und nicht verschließbare Haustür berechtigen zu einer Mietminderung von insgesamt 5 %

Wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter Zahlung ausgebliebenen Mietzinses. Der Mietrückstand ergab sich aus einer Mietminderung seitens der Mieterin, wegen behaupteter Mängel. Die Wohnung der Mieterin lag im ersten Stock.Das Amtsgericht entschied, dass die nicht betriebsbereite Sprech- und Schließanlage der Haustür eine Mietminderung in Höhe von... Lesen Sie mehr