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Landgericht Hannover, Urteil vom 21.01.2014
- 18 O 148/13 -
Vorauszahlungspflicht des Fluggastes stellt unangemessene Benachteiligung dar
Klausel zur Vorleistungspflicht des Fluggastes daher unzulässig
Ist ein Fluggast aufgrund einer Klausel in den AGB einer Fluggesellschaft verpflichtet bis zu 11 Monate vor dem geplanten Flug den Flugpreis zu zahlen, so liegt darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Vorauszahlungsklausel ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherverband gegen eine Klausel einer
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Landgericht Hannover entschied, dass die beklagte
Unangemessene Benachteiligung der Verbraucher lag vor
Die
Interesse an Vorauszahlungspflicht war unbedeutend
Es sei zwar richtig, so das Landgericht weiter, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2014
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2014, 86/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 86 RRa 2014, 86
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Dokument-Nr. 18361
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