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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorleistungsklausel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bingen, Urteil vom 17.12.2015
- 32 C 388/14 -

Verbraucher nicht zur Vorfinanzierung von vom Verkäufer noch zu erwerbenden Eintrittskarten verpflichtet

AGB-Klausel zu einer solchen Vorleistungspflicht unwirksam

Ist der Käufer von Eintrittskarten nach den AGB des Verkäufers faktisch dazu verpflichtet, den Kauf der Eintrittskarten durch den Verkäufer vorzufinanzieren, ist die entsprechende Vorleistungsklausel gemäß § 307 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 bestellte ein Verbraucher über eine Internetseite zwei Tickets für ein Formel 1-Rennen zum Preis von 588,75 EUR. Das Rennen sollte im Januar 2014 in Hockenheim stattfinden. Entsprechend einer Klausel in den AGB verlangte der Verkäufer bereits im Januar 2014 die Bezahlung der Tickets. Damit war der Verbraucher aber nicht einverstanden und weigerte sich daher zu zahlen. Der Verkäufer erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Bingen entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Vorleistung durch den Beklagten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 19.08.2014
- 14 U 603/14 -

Partnervermittler darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehalten

OLG Dresden erklärt Vertragsbedingungen der Unister GmbH für unzulässig

Ein Partnervermittler darf den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden gegen die Unister GmbH entschieden, die unter anderem das Internetportal partnersuche.de betreibt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen Unister GmbH hatte auf der Internetseite partnersuche.de eine "Premiummitgliedschaft" mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten. Für eine Mitgliedschaft von beispielsweise einem Jahr sollten die Kunden 474 Euro im Voraus zahlen. Sie durften den Vertrag zwar vorzeitig kündigen, sollten dann aber keinen Cent zurückbekommen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.09.2014
- 16 U 15/14 -

Vorkasseklausel bei Kauf von Flugtickets wirksam

OLG Frankfurt am Main verneint unangemessene Benachteiligung der Kunden der Fluggesellschaft durch AGB-Klausel

Eine so genannte Vor­leistungs­klausel einer Fluggesellschaft, nach der Kunden verpflichtet sind, bei einer Flugbuchung sofort den gesamten Ticketpreis in voller Höhe zu zahlen, ist wirksam. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Frankfurt am Main und verwies - anders als die Vorinstanz darauf - dass die Klausel die Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen geht im Gebiet der Bundesrepublik gezielt gegen Fluggesellschaften mit Unterlassungsklagen vor, die Vorleistungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um folgende Klausel:"Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. [...] Da die Bezahlung bei Buchung in... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 21.01.2014
- 18 O 148/13 -

Voraus­zahlungs­pflicht des Fluggastes stellt unangemessene Benachteiligung dar

Klausel zur Vorleistungspflicht des Fluggastes daher unzulässig

Ist ein Fluggast aufgrund einer Klausel in den AGB einer Fluggesellschaft verpflichtet bis zu 11 Monate vor dem geplanten Flug den Flugpreis zu zahlen, so liegt darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Voraus­zahlungs­klausel ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherverband gegen eine Klausel einer Fluggesellschaft, wonach ein Kunde mit Zustandekommen des Vertrags verpflichtet war den Flugpreis sofort zu bezahlen. Der Verband hielt dies für unzulässig, insbesondere auch deswegen, da zwischen Buchung und Flug ein Zeitraum von bis zu 11 Monaten liegen konnte.... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 08.01.2014
- 26 O 253/13 -

Keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher bei Pflicht zur Vorauszahlung des Flugpreises weit vor geplantem Flug

Vorleistungspflicht des Fluggastes sachlich gerechtfertigt

Ist ein Fluggast nach den AGB einer Fluggesellschaft verpflichtet, weit vor dem geplanten Flug den Flugpreis zu zahlen, so liegt darin weder eine unzulässige Abweichung von den gesetzlichen Fälligkeitsregelung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB noch eine sonstige unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB. Denn die Vorleistungspflicht ist sachlich gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine Fluggesellschaft von ihren Kunden verlangen durfte, weit vor dem geplanten Flug den Flugpreis zu zahlen. Im Rahmen des Buchungsvorgangs wurden die Kunden dazu aufgefordert, nach der Buchung sofort zu bezahlen. Wahlweise haben sie den Flug und den Preis für 48 Stunden reservieren können. Ein Verbraucherverband hielt dies... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.01.2014
- 2-24 O 151/13 -

AGB-Regelung zur Voraus­zahlungs­pflicht des vollen Flugpreises unzulässig

Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher

Regelt ein Luft­fahrt­unternehmen in seinen AGB, dass der Fluggast weit vor dem gebuchten Flug zur Vorauszahlung des vollen Flugpreises verpflichtet ist, so liegt darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Regelung ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall enthielt die AGB eines Luftfahrtunternehmens eine Klausel, wonach die Fluggäste nach Buchung eines Fluges und vor Beförderung den vollen Flugpreis zahlen mussten. Ein Verbraucherverband hielt dies für unzulässig und klagte auf Unterlassung.Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Verbraucherverbands.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.03.2013
- VII ZR 162/12 -

BGH zur Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen bei Lieferung einer Küche

Klausel "Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen." unwirksam

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Lieferanten über einzubauende Küchen "Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen." ist unwirksam. Eine nachträgliche Vereinbarung, mit der der Lieferant dem Besteller das Recht einräumt, einen Teilbetrag bis zum mangelfreien Einbau der Küche zurückzubehalten, ändert an der Unwirksamkeit der Klausel grundsätzlich nichts. Die Klausel verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Allgemeiner Geschäftsbedingung nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individual­vereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Planung, der Herstellung und dem Einbau einer Küche in ihrem Wohnhaus zu einem Preis von 23.800 Euro. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zugrunde, die die Klägerin verpflichteten, vor oder bei Lieferung die gesamte Vergütung zu bezahlen. Nach... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.09.2012
- 6 U 104/12 -

Reisepreisvorauszahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig

Früher Fälligkeitstermin stellt unangemessene Benachteiligung des vorleistungspflichtigen Kunden dar

Ein Reiseanbieter darf in seinen Reisebedingungen keine Vorauszahlungsklausel verwenden, die festlegt, dass Reisende bereits 90 Tage vor Reisebeginn den gesamten Reisebetrag an den Veranstalter zu zahlen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Anbieter von Flusskreuzfahrten in Reisebedingungen in einer Vorauszahlungsklausel festgelegt, dass der Reisende die Restzahlung auf den Reisepreis, die nach Anrechnung der bei Vertragsschluss zu leistenden Anzahlung 80 % betrug, 90 Tage vor Reisebeginn zu zahlen hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte diesen sehr frühen Fälligkeitstermin als unangemessene... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2006
- X ZR 59/05 -

BGH billigt Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen

BGH entscheidet über Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, wonach mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig werden, ist wirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel: „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.04.2005
- 16 U 12/05 -

OLG Köln billigt Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen

Keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, wonach mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig werden, ist wirksam. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände mit Sitz in Berlin, die Beklagte ist ein in Köln ansässiges Reiseunternehmen. Die Beklagte verwendet in ihren Reisebedingungen eine Klausel, wonach mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines 20 % des Reisepreises - bei Ferienwohnungen 20 % des Preises je Wohneinheit... Lesen Sie mehr