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Landgericht Köln, Urteil vom 22.10.2008
- 20 O 355/07 -
Hausschwamm: Versicherungen können Zahlungspflicht bei Schwammschäden wirksam ausschließen
Ausschluss durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR möglich
Die Versicherung kann durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR ihre Einstandspflicht für Schäden, die aufgrund von Schwamm entstehen, wirksam ausschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger unterhielt bei der Beklagten für ein Mehrfamilienhaus eine
Ausschluss war wirksam
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Beklagten. Sie war nicht zur Schadensregulierung verpflichtet, da ein wirksamer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2012
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14518
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