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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwammbefall“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 06.04.2023
- 3 U 33/21 -
Schwammbefall muss trotz erfolgter fachmännischer Beseitigung offenbart werden
Früherer Schwammbefall als Sachmangel
Der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm muss auch dann offenbart werden, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde. Denn auch ein früherer Schwammbefall stellt einen Sachmangel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegen Fall musste das Oberlandesgericht Rostock im Frühjahr 2023 darüber entscheiden, ob der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm im Rahmen eines Kaufvertrags auch dann offenbart werden muss, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde.Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm vom Verkäufer offenbart werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn der Verkäufer den Schwammbefall vor Jahren technisch einwandfrei durch eine Fachfirma beseitigen hat lassen. Denn ein Schwammbefall trage immer die Gefahr in sich, dass er wieder auftritt. Insofern liege ein Sachmangel... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015
- VIII ZR 281/13 -
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten zulässig
Kein Vorrang der Duldungsklage
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin stellte im Jahr 2010 am Dachstuhl des Gebäudes, in dem sich die an die Beklagten vermietete Wohnung befindet, einen Befall mit Hausschwamm fest. Die Beklagten zogen deshalb im November 2010 in ein Hotel, um der Klägerin Notmaßnahmen zu ermöglichen. Nach Beendigung der Notmaßnahmen erhielten die Beklagten die Wohnung von der Klägerin... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 22.10.2008
- 20 O 355/07 -
Hausschwamm: Versicherungen können Zahlungspflicht bei Schwammschäden wirksam ausschließen
Ausschluss durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR möglich
Die Versicherung kann durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR ihre Einstandspflicht für Schäden, die aufgrund von Schwamm entstehen, wirksam ausschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger unterhielt bei der Beklagten für ein Mehrfamilienhaus eine Wohngebäudeversicherung auf Grundlage von VGB 97/PR. In § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR stand: "Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Schwamm." Nachdem in einer Wohnung Schwammbefall festgestellt... Lesen Sie mehr
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