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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausschwamm“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 06.04.2023
- 3 U 33/21 -
Schwammbefall muss trotz erfolgter fachmännischer Beseitigung offenbart werden
Früherer Schwammbefall als Sachmangel
Der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm muss auch dann offenbart werden, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde. Denn auch ein früherer Schwammbefall stellt einen Sachmangel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
In dem zugrunde liegen Fall musste das Oberlandesgericht Rostock im Frühjahr 2023 darüber entscheiden, ob der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm im Rahmen eines Kaufvertrags auch dann offenbart werden muss, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde.Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm vom Verkäufer offenbart werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn der Verkäufer den Schwammbefall vor Jahren technisch einwandfrei durch eine Fachfirma beseitigen hat lassen. Denn ein Schwammbefall trage immer die Gefahr in sich, dass er wieder auftritt. Insofern liege ein Sachmangel... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 09.11.2022
- 7 C 128/21 -
Beseitigung von erheblichen Schäden kann Neubau darstellen
Keine Geltung der Mietpreisbremse bei Neubau
Die Beseitigung von erheblichen Schäden kann als Neubau im Sinne von § 556 f BGB gelten. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Mietshaus mit echtem Hausschwamm massiv befallen ist und ein behördliches Nutzungsverbot drohte. In diesem Fall gilt die Mietpreisbremse nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 musste an einem Mietshaus in Berlin umfassende Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, da ein massiver Befall mit echtem Hausschwamm vorlag. Vom Hausschwamm betroffen war die Dachkonstruktion, die Decke des 4 . OG, der Boden der Wohnung im 4. OG und das Mauerwerk der darunter liegen Wohnung. Eine Nutzung der Wohnung im 3. OG war... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.06.2015
- 16 U 3/15 -
Gebäudeversicherer muss für gesamten Schwammbefall an versichertem Gebäude Versicherungsschutz gewähren
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf konkret nachgewiesene befallene Stellen innerhalb der Vertragslaufzeit
Ein Gebäudeversicherer hat dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes und nicht nur hinsichtlich der innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesenen befallenen Stellen Versicherungsschutz zu gewähren. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines mehrgeschossigen Mietobjekts, für das bei dem beklagten Versicherer eine gleitende Neuwertversicherung gegen Schäden durch Schwamm und Hausbockkäfer bestand. Die Versicherung gewährte Schutz gegen Schäden, die durch holzzerstörende Pilze (Schwamm), nämlich den echten Hausschwamm, den Kellerschwamm, den Porenschwamm, den Blättling und den Hausbockkäfer... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015
- VIII ZR 281/13 -
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten zulässig
Kein Vorrang der Duldungsklage
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin stellte im Jahr 2010 am Dachstuhl des Gebäudes, in dem sich die an die Beklagten vermietete Wohnung befindet, einen Befall mit Hausschwamm fest. Die Beklagten zogen deshalb im November 2010 in ein Hotel, um der Klägerin Notmaßnahmen zu ermöglichen. Nach Beendigung der Notmaßnahmen erhielten die Beklagten die Wohnung von der Klägerin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2014
- V ZR 275/12 -
Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt
Annahme der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung setzt umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren kaufte die Klägerin von den beiden Beklagten ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 260.000 Euro. Nach dessen Übergabe stellte die Klägerin fest, dass das Gebäude mit echtem Hausschwamm befallen war. Das Landgericht erließ ein Grundurteil, wonach die Beklagten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind. Im anschließenden... Lesen Sie mehr
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Landgericht Köln, Urteil vom 22.10.2008
- 20 O 355/07 -
Hausschwamm: Versicherungen können Zahlungspflicht bei Schwammschäden wirksam ausschließen
Ausschluss durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR möglich
Die Versicherung kann durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR ihre Einstandspflicht für Schäden, die aufgrund von Schwamm entstehen, wirksam ausschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger unterhielt bei der Beklagten für ein Mehrfamilienhaus eine Wohngebäudeversicherung auf Grundlage von VGB 97/PR. In § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR stand: "Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Schwamm." Nachdem in einer Wohnung Schwammbefall festgestellt... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.03.2012
- VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10 -
Aufwendungen für Sanierung eines Gebäudes wegen konkreter Gesundheitsgefährdungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein
Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen jedoch nicht abziehbar
Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Dies gilt jedoch nicht für Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen.Hierzu können auch Aufwendungen... Lesen Sie mehr
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