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Landgericht Köln, Urteil vom 05.10.2017
- 20 O 59/16 -
Kein Schadensersatzanspruch aufgrund niedrigen Einstiegspreises bei einer Auktion
Auftraggeber muss höheren Erlös bei Angabe eines höheren Schätzpreises beweisen
Ein Schadensersatzanspruch gegen ein Auktionshaus wegen eines zu niedrigen Einstiegspreises kommt nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass durch einen höheren Schätzpreis ein höherer Erlös zu erzielen gewesen wäre. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 wurde einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Landgericht Köln entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2018
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 799 NJW 2018, 799
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Dokument-Nr. 26403
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