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Landgericht Köln, Urteil vom 05.10.2017
- 20 O 59/16 -
Kein Schadensersatzanspruch aufgrund niedrigen Einstiegspreises bei einer Auktion
Auftraggeber muss höheren Erlös bei Angabe eines höheren Schätzpreises beweisen
Ein Schadensersatzanspruch gegen ein Auktionshaus wegen eines zu niedrigen Einstiegspreises kommt nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass durch einen höheren Schätzpreis ein höherer Erlös zu erzielen gewesen wäre. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 wurde einem Auktionshaus ein Auktionsauftrag erteilt. Es sollte ein antiker chinesischer Kendi versteigert werden. Bei der Auktion wurde bei einem Einstiegspreis von 3.000 bis 4.000 EUR ein Erlös von 75.000 EUR erzielt. Einige Monate später wurde der Kendi bei Sotheby's zu einem Preis von 200.000 Britische Pfund versteigert. Es gab nur ein Gebot. Aufgrund dieses hohen Erlöses und dem von Sotheby's angegebenen Schätzpreis von 200.000 bis 300.000 Britische Pfund, klagte der Auftraggeber der ersten Auktion auf Schadensersatz. Er warf dem Auktionshaus vor einen zu niedrigen Schätzpreis angegeben... Lesen Sie mehr
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