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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 11.09.2018
- 11 O 217/18 -
Auto vor statt in der Garage geparkt: Fahrzeugbesitzer muss durch Diebstahl entstandenen Schaden teilweise selbst tragen
Parken vor der Garage erhöht Diebstahlsrisiko
Parkt ein Fahrzeugbesitzer sein Auto vor anstatt wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart in der Garage, kann er dazu verpflichtet sein, einen durch Diebstahl des Fahrzeugs entstandenen Schaden selbst zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin ihren 5er BMW, anders als im Versicherungsvertrag vereinbart, nicht während der Nacht in der
LG rügt Pflichtverletzung der Klägerin
Das Landgericht Magdeburg sah hierin eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
- Versicherung muss bei berechtigten erheblichen Zweifeln an Richtigkeit eines behaupteten Autodiebstahls Schaden nicht regulieren
(Landgericht Coburg, Urteil vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 22 O 95/16]) - LG Coburg zur Frage des Nachweises eines behaupteten Kfz-Diebstahls
(Landgericht Coburg, Urteil vom 21.08.2012
[Aktenzeichen: 22 O 717/11])
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Dokument-Nr. 26630
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