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Landgericht München I, Urteil vom 15.12.2023
- 2 O 8062/22 -
Keine Rückabwicklung eines Pony-Kaufs wegen Sommerekzem
Zur Frage des Sachmangels eines Ponys bei einer genetische Disposition
Das Landgericht München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskosten gegen die Verkäuferin abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses gemeinsam mit ihrer Tochter bei der Verkäuferin besichtigt und probegeritten. Aufgrund des positiven Eindrucks kaufte sie das
Juristisch ist das Pony gesund, bis es krank wird
Das LG hat die Klage abgewiesen. Zwar sei das
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es beim
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2024
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34155
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