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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 17.10.2017
- 16 S 19/17 -
9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden
Fehlender Hinweis begründet Haftung der Eltern für die vom Kind verursachten Schäden
Ein 9-jähriges Kind muss auf die besonderen Gefahren der Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz hingewiesen werden. Kommen die Eltern dem nicht nach, so kann gemäß § 832 Abs. 1 BGB eine Haftung für die vom Kind verursachten Schäden bestehen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 stießt ein neunjähriges Mädchen mit ihrem
Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufsichtspflichtverletzung
Das Landgericht Wuppertal entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 823 Abs. 1 BGB gegen den Beklagten ein Anspruch auf
Fehlender Hinweis zur Gefährlichkeit eines Fahrrads ohne Kettenschutz
Nach Auffassung des Landgerichts sei es zwar nicht zu beanstanden gewesen - angesichts der Geübtheit des Kindes mit dem Fahrradfahren - das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2018
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 84 NJW-RR 2018, 84 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 70 NJW-Spezial 2018, 70
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Dokument-Nr. 26648
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