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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 17.10.2017
- 16 S 19/17 -
9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden
Fehlender Hinweis begründet Haftung der Eltern für die vom Kind verursachten Schäden
Ein 9-jähriges Kind muss auf die besonderen Gefahren der Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz hingewiesen werden. Kommen die Eltern dem nicht nach, so kann gemäß § 832 Abs. 1 BGB eine Haftung für die vom Kind verursachten Schäden bestehen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 stießt ein neunjähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigte dieses dabei. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 2.000 Euro. Zu dem Unfall kam es, weil die weit geschnittene Hose des Mädchens in die Fahrradkette bzw. dem äußeren, vorderen Zahnkranz geriet. Das Mädchen blickte nach unten, verriss dabei das Lenkrad und geriet gegen den geparkten Pkw. Das Fahrrad verfügte nicht über einen Kettenschutz. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs klagte gegen die Eltern auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Wuppertal... Lesen Sie mehr
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