wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2011, 520

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 520

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2011, 520:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.02.2011
- III ZR 35/10 -

BGH: Mobilfunkanbieter darf Handy bei unbezahlter Rechnung in Höhe von 15,50 Euro nicht sperren

Allgemeine Geschäfts­bedingungen von Mobilfunk­unternehmen dürfen Klauseln beinhalten, die den Kunden verpflichten, Gebühren zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung durch Dritte erfolgten. Eine Klausel, die es dem Mobilfunk­unternehmen gestattet, den Mobilfunkanschluss zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungs­verpflichtungen mit einer Höhe von 15,50 Euro in Verzug ist, ist dagegen unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MMR 2011, 520 wird teils auch als „MMR 11, 520“, „MMR 2011, S. 520“ oder „MMR 11, S. 520“ zitiert.