Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2012, 302
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 302
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2012, 302:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2012, 302 wird teils auch als „MMR 12, 302“, „MMR 2012, S. 302“ oder „MMR 12, S. 302“ zitiert.