Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2012, 845
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 845
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2012, 845:
Landgericht Essen, Beschluss vom30.08.2012
- 4 O 263/12 -
Namensnennung im "Porno-Pranger" einer Anwaltskanzlei: Privatpersonen können im Wege der einstweiligen Verfügung das Unterlassen der Namensnennung vorläufig erreichen
Kündigt eine Anwaltskanzlei an, Privatpersonen in einer Gegnerliste im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen wegen des illegalen Downloads von Erotikfilmen namentlich zu nennen, können diese im Wege der einstweiligen Verfügung die Nennung vorläufig verhindern. Die Anwaltskanzlei kann sich nicht auf den Schutz der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2012, 845 wird teils auch als „MMR 12, 845“, „MMR 2012, S. 845“ oder „MMR 12, S. 845“ zitiert.