Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MMR 2013, 105
Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 105
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2013, 105:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom31.01.2012
- I-4 U 169/11 -
Verwender einer Abmahnkostenabwehrklausel steht kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten zu
Der Verwender einer Abmahnkostenabwehrklausel, durch die er vor Ausspruch einer anwaltlichen Abmahnung einen Vorabkontakt wünscht, wird durch diese ebenfalls gebunden. Spricht der Klauselverwender daher eine anwaltliche Abmahnung aus ohne zuvor Kontakt mit dem Betroffenen aufgenommen zu haben, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MMR 2013, 105 wird teils auch als „MMR 13, 105“, „MMR 2013, S. 105“ oder „MMR 13, S. 105“ zitiert.